(ots) - Konsequenzen aus dem Safe Harbor Urteil schnell
ziehen
Im Vorfeld des Treffens der europäischen Datenschutzbeauftragten,
der sogenannten Artikel 29-Gruppe, am heutigen Donnerstag, hat Andrea
Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, den Bundestagsausschuss Digitale Agenda
besucht. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale
Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, und der
zuständige Berichterstatter Maik Beermann:
Thomas Jarzombek: "Das Gespräch mit der
Bundesdatenschutzbeauftragten zum Safe-Harbor-Urteil des Europäischen
Gerichtshofs im Ausschuss Digitale Agenda hat deutlich gezeigt, dass
nun möglichst schnell Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH gezogen
werden müssen. In der jetzigen Situation besteht für europäische
Unternehmen bei der Übertragung von Daten zwischen der Europäischen
Union und den USA Rechtsunsicherheit. Bei den großen amerikanischen
Internetunternehmen werden Nutzer durch Einwilligungen einer
Datenübertragung zustimmen, bei weniger bekannten, kleineren aber
eher zurückhaltend sein. So können gerade mittelständische deutsche
Unternehmen ins Hintertreffen geraten. Außerdem wurde erneut
deutlich, dass in den Trilogverhandlungen zur Europäischen
Datenschutzgrundverordnung Möglichkeiten der pseudonymen Verarbeitung
deutlicher berücksichtigt und unsere Regeln der Zweckänderung
erhalten bleiben müssen."
Maik Beermann: "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
setzt neue Maßstäbe für alle internationalen Datentransfers. Die
Unternehmen sind jetzt gefordert, Möglichkeiten zur sicheren
Datenübertragung zu finden. Und die EU-Kommission muss nun den
Anforderungen des EuGH Genüge tun, ohne den Datentransfer zwischen
Amerika und Europa zu unterbinden. Das geht nicht ohne Flexibilität.
Ziel muss es sein, den Grundrechtsschutz zu wahren, aber den für den
Standort Europa im globalen Wettbewerb wichtigen Datenfluss nach wie
vor zu ermöglichen."
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