PresseKat - Deutsche Umwelthilfe begrüßt erstmals amtlich angeordneten Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wegen

Deutsche Umwelthilfe begrüßt erstmals amtlich angeordneten Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wegen betrügerischen Abgasreinigungsanlagen

ID: 1276358

(ots) - Seit dem 2007 von der DUH aufgedeckten ersten
Dieselabgasskandal mit unwirksamen Partikelfiltern verweigerte das
Kraftfahrtbundesamt grundsätzlich behördlich angeordnete Rückrufe aus
Gründen der Luftreinhaltung - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch sieht
die heutige Entscheidung von Dobrindt auch als Ergebnis der
Klageandrohung der DUH von Anfang Oktober 2015, einen behördlichen
Rückruf ansonsten gerichtlich durchzusetzen

Zum heute durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten Rückruf
von 2,4 Millionen VW-Fahrzeugen, die mit einer Manipulationssoftware
ausgestattet sind, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen
Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:

"Für die DUH ist es zunächst einmal ein großer Erfolg, dass
Bundesverkehrsminister Dobrindt mit seiner heutigen Ankündigung eines
amtlich angeordneten Rückrufs zugibt, dass dessen Verweigerung über
mehr als acht Jahre rechtswidrig war. Bereits beim ersten von der DUH
aufgedeckten Dieselabgasskandal im Jahr 2007 mit 100.000 betroffenen
Autohaltern verweigerte das KBA einen amtlichen Rückruf mit dem
Hinweis, dieser sei nur möglich, wenn sicherheitsrelevante Dinge
betroffen sind. Der Bundesverkehrsminister vermeidet damit auch eine
gerichtliche Niederlage in dem von der DUH eingeleiteten
Rechtsverfahren zur gerichtlichen Durchsetzung eines behördlichen
Rückrufs."

Die DUH musste die Bundesregierung und den damaligen
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 2007 per Gerichtsbeschluss
zwingen, ihnen vorliegende Gutachten über nicht funktionierende
Nachrüst-Partikelfilter zu veröffentlichen. In der Folge verweigerte
die Bundesregierung auch einen amtlichen Rückruf und "freiwillige
Maßnahmen". Nur ein Bruchteil der Betrugsfilter wurde somit auch
ausgetauscht. Auch in den Folgejahren blieb das KBA bei dieser nach
Ansicht der DUH rechtswidrigen Einschätzung.





Resch weiter: "Es genügt uns nicht, nur den Rückruf als solchen
verbindlich zu erklären. Die volle Wirksamkeit hängt davon ab, ob KBA
und Zulassungsbehörden den Rückruf überwachen und tatsächlich
denjenigen Kfz-Haltern die Stilllegung des Autos anordnen, die dem
Rückruf keine Folge leisten."

Laut Resch müssen die Maßnahmen - wie in den USA - vorab von den
Behörden daraufhin geprüft werden, ob sie geeignet sind, für das
jeweilige Fahrzeug danach auf der Straße eine ordnungsgemäße
Emissionskontrolle sicherzustellen. Bei einem dem Fahrzyklus
vergleichbaren Fahrmuster muss es also die entsprechende Abgasstufe
einhalten. Die DUH geht davon aus, dass wie in den USA erhebliche
technische Veränderungen an den Abgasanlagen und eben nicht nur
Softwareveränderungen vorgenommen werden müssen.

Resch betont, es sei nicht hinnehmbar, dass sich VW ein Jahr Zeit
für den Rückruf geben will. Die Abwicklung darf nur wenige Monate
umfassen und die Entscheidung dafür muss das KBA treffen. Die DUH
fordert für diesen Fall die Zwangsstillegung und die kostenfreie
Zurverfügungstellung eines anderen Fahrzeugs durch VW und Audi für
die betroffenen Autohalter. "Die an 60 Prozent der Messstellen
überschrittenen Luftreinhaltewerte in unseren Städten sind
schnellstmöglich einzuhalten. Dies bestätigen die zahlreichen
Urteile, die die DUH in den vergangenen Jahren unter anderem vor dem
Europäischen Gerichtshof in dieser Sache erstritten hat. Es ist
vollkommen inakzeptabel, dass Fahrzeuge ohne funktionierende
Abgasreinigung weiter auf den Straßen unterwegs sind. Bei einer nicht
funktionierenden Bremse gibt es auch keine Diskussion."



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 15.10.2015 - 17:21 Uhr
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