(ots) -
Winterreifen sorgen in der kalten Jahreszeit für eine sichere
Fahrt. "Die Faustregel für die Montage lautet von O bis O - also von
Oktober bis Ostern. Damit sind Autofahrer auch rechtlich auf der
sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den
Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor", erklärt
Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÃœV Rheinland. Durch ihr
stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepasste
Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser
auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Pneus auf das
Schneeflockensymbol achten. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung
für Matsch und Schnee tragen, sind häufig nur eingeschränkt
wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Das gilt auch für Ganzjahres- oder Allwetterreifen. "Sie sind nur ein
Kompromiss für diejenigen, die nicht zwingend auf ihr Auto bei
starken Schneefällen, Eis oder Tauwetter angewiesen sind. Generell
leisten diese Gummis sowohl im Winter als auch im Sommer weniger als
spezielle Winter- oder Sommerreifen", betont Sander.
Nicht älter als sechs Jahre
Vor der Montage den Luftdruck der Winterreifen kontrollieren und
die Pneus genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen gewährleisten
keine ausreichende Sicherheit. Das gilt auch für Gummis mit einem
Profil von unter vier Millimetern oder einem Alter von mehr als sechs
Jahren. Das Alter lässt sich mit Hilfe der DOT-Kennziffer auf der
Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die
Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.
Reifendruck-Kontrollsystem neu kalibrieren
Für neue Autos, Geländewagen und Wohnmobile bis zu 2,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht ist ein elektronisches
Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) vorgeschrieben. Wichtig: Beim
Reifenwechsel muss das RDKS neu kalibriert werden. Hierzu die
Betriebsanleitung des Fahrzeugs beachten. Technische Laien suchen
besser einen Fachbetrieb auf. Das RDKS überwacht automatisch den
Reifendruck und warnt im Cockpit vor Abweichungen. Ãœbrigens: "Ein
defektes oder deaktiviertes RDKS gilt bei der Hauptuntersuchung als
Mangel, der umgehend zu beseitigen ist", sagt der TÃœV
Rheinland-Experte.
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