(ots) - In dieser Woche ging das Kölner Fintech-Portal
moneymeets als Sieger aus einem zukunftsweisenden Prozess hervor.
Hauptstreitpunkt des Verfahrens war das Provisionsabgabeverbot, gegen
das moneymeets nach Ansicht des Klägers, eines Versicherungsmaklers,
verstoßen würde. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht Köln
nicht und legte den entscheidenden Punkt des Verfahrens im Sinne von
moneymeets aus. Damit hat moneymeets einen wichtigen Sieg für den
Verbraucherschutz errungen.
Auf moneymeets.com gewinnen Kunden Übersicht über alle von ihnen
genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen). Sie
verwalten alle Produkte in einer Ãœbersicht und nutzen professionelle
Auswertungsmöglichkeiten. Die Provisionen, die moneymeets erhält,
werden detailliert offengelegt und mit den Kunden geteilt. Bei
bestehenden Sachversicherungen erstattet moneymeets so bis zu 10
Prozent der jährlichen Versicherungsprämie an seine Kunden.
Ein neues, verbraucherorientiertes Geschäftsmodell, das nicht
allen klassischen Versicherungsmaklern gefällt. Unter Berufung auf
das Provisionsabgabeverbot von 1934 hatte daher ein Makler Klage vor
dem Landgericht Köln eingereicht.
In dieser Woche wurde nun das Urteil in diesem Prozess gesprochen.
Im entscheidenden Punkt des Verfahrens folgte der Richter der
Einschätzung von moneymeets und schuf so Rechtssicherheit für die
Weitergabe von Provisionen durch moneymeets an seine Kunden.
Die Hintergründe zum Urteil erläutert der moneymeets-Rechtsanwalt
Dr. Hans-Jörg Schultes, Bonn:
"In der Urteilsbegründung nimmt die 4. Kammer des Landgerichts
Köln Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem
Jahr 2011, wonach das Verbot der Gewährung von Sondervergütungen
nicht hinreichend bestimmt ist und deshalb dem Grundgesetz
widerspreche. Außerdem verweist das Landgericht Köln auf die
Begründung des Bundestagsfinanzausschusses anlässlich der Änderung
des VAG im Jahr 1994, wonach das Provisionsabgabeverbot heute dem
Ziel des Verbraucherschutzes durch eine Sicherung der
Beratungsqualität und Markttransparenz und den finanziellen
Interessen der Versicherungsmakler dienen soll. Wie diese Ziele durch
ein Verbot der Gewährung von Sondervergütungen erreicht werden
sollen, habe sich der Kammer nicht erschlossen. Auch die Auslegung
dahingehend, dass die streitgegenständliche Auszahlung von 50 Prozent
der Bestandsprovisionen durch moneymeets an deren Kunden vom Verbot
der Gewährung von Sondervergütungen erfasst wird, erschien dem
Landgericht nicht möglich. Aus diesen Gründen wurde die Klage auf
Unterlassung der Provisionsteilung mit den Kunden abgewiesen."
Dieter Fromm und Johannes Cremer, Gründer und Geschäftsführer von
moneymeets, freuen sich über die verbraucherfreundliche Entscheidung:
"Diese zeitgemäße Rechtsprechung trägt den Entwicklungen von
Online-Vertriebswegen Rechnung und zeigt, dass die in anderen
Branchen längst vollzogene Entwicklung jetzt auch endlich Einzug in
die Versicherungsbranche hält. Das Aufrechterhalten des
Provisionsabgabeverbots wäre so, als würde der stationäre
Einzelhandel ein gesetzliches Verbot von Preisvorteilen auf
Online-Plattformen einfordern."
Auf die Kritik des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute
e.V. (BVK), die Weitergabe eines Teils der Provision würde die
Verbraucher dazu animieren, Versicherungen nicht nach Bedarf, sondern
nach der Höhe der Provision abzuschließen, erwidert Fromm: "Wir
orientieren uns an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden und
trauen diesen durchaus eigenverantwortliche Entscheidungen zu. Um
diese aber treffen zu können, müssen Informationsasymmetrien
abgeschafft und Markttransparenz hergestellt werden. Dazu tragen wir
mit der Offenlegung der Provisionen maßgeblich bei und geben
Kostenvorteile an unsere Kunden zurück."
Ausführliche Informationen zur Urteilsbegründung und den
Konsequenzen dieses Urteils für die Versicherungsbranche gibt
moneymeets auf einer Pressekonferenz am 03. November 2015 bekannt.
Die Pressekonferenz wird live ins Internet übertragen. Voranmeldungen
sind per Mail an gaertner(at)quadriga-communciation.de oder an
presse(at)moneymeets.com bereits jetzt möglich.
Weitere Informationen: www.moneymeets.com/versicherungen
Ãœber moneymeets:
moneymeets hilft seinen Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen
zu treffen. Drei Elemente sind dafür entscheidend: Übersicht
gewinnen, bessere Lösungen finden und diese so preiswert wie möglich
umsetzen. Via moneymeets gewinnen Anleger endlich Übersicht über alle
von ihnen genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und
Versicherungen). Sie verwalten alle Produkte in einer Ãœbersicht und
nutzen professionelle Auswertungsmöglichkeiten. Auf dem innovativen
Marktplatz finden sie Anlagestrategien, die Profis und erfolgreiche
private Anleger veröffentlichen und die von der moneymeets-Community
bewertet werden. Die Mitglieder können diesen Strategien folgen und
sich Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Anlageentscheidungen
holen. moneymeets ist Preisführer bei Wertpapierdepots,
Investmentfonds und Versicherungen. Die Provisionen, die moneymeets
erhält, werden detailliert offengelegt und mit den Mitgliedern
geteilt. Alle Provisionen, Aufschläge und Vergütungen der
Finanzprodukte sind transparent und vergleichbar. Das 2012 von
Johannes Cremer und Dieter Fromm gegründete Kölner Start-up wurde im
Jahre 2014 als FinTech-Unternehmen des Jahres nominiert. 2015 hat die
Stiftung Warentest moneymeets empfohlen.
Kontakt:
Presse
Quadriga Communication GmbH
Kent Gaertner
030 - 30 30 80 89 - 13
gaertner(at)quadriga-communication.de
Unternehmen
moneymeets community GmbH
Johannes Cremer und Dieter Fromm
0221 - 677 80 480
presse(at)moneymeets.com