München, 19.10.2015: In den vergangen Tagen wurden zahlreiche Anleger der LeaseTrend AG, welche Ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, von der Lease Trend AG unter kurzer Fristsetzung zur Zahlung eines angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert.
(firmenpresse) - Aufgrund der Vielzahl der an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Prüfung hereingereichten Aufforderungsschreiben wird davon ausgegangen, dass es sich um eine großangelegte Aktion der Lease Trend AG zur Eintreibung der bereits vor mehreren Jahren ermittelten negativen Kapitalsalden handelt.
Betroffenen Anlegern ist aber, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin, dringend anzuraten, diese behaupteten Forderungen der Lease Trend AG nicht ungeprüft zu bedienen. Zunächst sollte, so der Jurist weiter, grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit die behaupteten Forderungen der Lease Trend AG berechtigt und durchsetzbar sind.
In vielen Fällen ist nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte den Anlegern nicht einmal bekannt, wie sich der behauptete Zahlungsbetrag konkret zusammensetzt und wie dieser ermittelt wurde. In einzelnen Fällen könnten die Forderungen auch bereits verjährt sein. Zudem spricht einiges dafür, dass gegen die behaupteten Forderungen mit Schadenersatzansprüchen aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der fehlerhaften Anlageberatung aufgerechnet werden kann, sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbes nicht über sämtliche Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt worden war.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger vor Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung regelmäßig auf Verlustrisiken bis hin zum Totalverlustrisiko, auf die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit und / oder auf das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können bzw. ein Auseinandersetzungsguthaben auch zu Nachzahlungen führen kann, hingewiesen werden. Die Lease Trend AG muss sich vorliegend grundsätzlich auch eine fehlerhafte Beratung zurechnen lassen, die von einem Dritten, wie beispielweise einer Beratungsgesellschaft oder einem freien Berater durchgeführt wurde.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Lease Trend AG sowohl betreffend Schadenersatzansprüche gegen die Lease Trend AG als auch im Hinblick auf die Abwehr von Forderungen der Lease Trend AG.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de