(ots) - Die Anwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts-
und Anlagerecht Ahrens & Gieschen mit Sitz in Bremen hat Vorstand und
Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert, gegenüber den vom
Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen Verjährungsverzicht zu
erklären. Eine entsprechende Aufforderung sei der Konzernleitung am
Montag (19.10.2015) zugegangen, erklärt KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter
Gieschen. In dem Schreiben wird eine Frist gesetzt bis zum
31.10.2015, bis zu der VW sich verpflichten soll, auf die Einrede der
Verjährung zu verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und
Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software
nicht ablaufen.
Laut Gieschen ist die rechtliche Situation für die Kunden noch
völlig unübersichtlich. Die Verunsicherung bei den Kunden sei groß.
"Bisher gibt es von VW keine rechtsverbindliche Erklärung, wie die
Fahrzeughalter für Schäden und Ausfälle entschädigt werden sollen."
Gleichzeitig würden aber Fristen ablaufen. "Tagtäglich endet jetzt
etwa die Gewährleistung für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die im Jahr
2013 ausgeliefert wurden", sagt Gieschen. Daran werde sich während
der gesamten Dauer der Nachbesserung nichts ändern. "Ganz im
Gegenteil, auch in dieser Zeit werden für viele tausend
Fahrzeughalter Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
verjähren." VW hatte angekündigt, erst Anfang 2016 mit der vom
Kraftfahrtbundesamt verlangten Rückrufaktion beginnen zu wollen.
"Dieser Zustand ist unerträglich und absolut unnötig", sagt Gieschen,
der bereits vor einigen Jahren in einem Massenverfahren erfolgreich
Schadensersatzklagen wegen Mängeln am Audi TT gegen den Ingolstädter
Autobauer aus dem Volkswagen-Konzern geführt hat. Es könne nicht
sein, dass man die Kunden erst betrügt, sich dann alle Zeit der Welt
nimmt, um die Folgen zu beseitigen und sich am Ende auf eine
eingetretene Verjährung beruft, wenn die Nachbesserung nicht den
gewünschten Erfolg bringt oder sogar andere Mängel wie höheren
Verbrauch oder geringere Motorleistung verursache, so Rechtsanwalt
Gieschen. "Wir vertreten bereits zahlreiche betroffene Fahrzeughalter
und ständig kommen neue hinzu." Angesichts der angekündigten langen
Nachrüstungsfristen stecken die in einem Dilemma.
Die normalen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag
verjähren laut Gieschen taggenau zwei Jahre nach Auslieferung des
Neufahrzeuges, bei Gebrauchten ein Jahr nach der Ãœbernahme. "Wer
einen betroffenen Volkswagen neu im Jahr 2013 erworben und ihn am 21.
Oktober geliefert bekommen hat, müsste Gewährleistungsansprüche bis
zum Mittwoch geltend machen." Man könne also damit rechnen, dass
Rechte von Volkswagenkunden schon verjährt sind, bevor der Konzern
mit seinen Nachbesserungsversuchen überhaupt begonnen habe. "Unsere
Mandanten sind entsprechend sauer und wollen gegebenenfalls im Rahmen
einer Sternfahrt nach Wolfsburg ihren Unmut auch an der richtigen
Adresse kundtun", kündigt Gieschen an.
Die Bremer Verbraucherschutzkanzlei arbeitet mit dem
Kfz-Sachverständigen für Fahrzeugprogrammierung Daniel Weber aus dem
oberbayerischen Peißenberg zusammen. Der wirft Volkswagen vor, immer
noch nicht die Karten auf den Tisch zu legen. "Es scheint so, als
gäbe es kein Modell mit 1.6- und 2.0-Liter-TDI-Motor, das nicht
betroffen ist." VW solle direkt zuzugeben, dass es in der Zeit von
2008 bis 2013 keine Ausnahme gab, sagt Weber, der darauf hinweist,
dass auch VW-Nutzfahrzeuge, etwa die Modelle Transporter, Caddy,
Crafter und Amarok, von der Abgas-Manipulation betroffen sind.
Kanzleiprofil:
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
mit Sitz in Bremen - gehört zu den größten ausschließlich im Bank-
und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor,
während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
Bremen, info(at)kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
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