(ots) -
- Öffentlich abgedruckt: Die Tageszeitung fungiert seit einiger
Zeit als neue Plattform für die Zustellung von Bußgeldbescheiden
- Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht: Einige Städte und Kreise
sehen daher von der öffentlichen Zustellung von
Bußgeldbescheiden ab
- Geringe Erfolgsquote: Zu Bußgeldzahlungen kommt es nach der
öffentlichen Zustellung häufig trotzdem nicht
Seit einigen Monaten stellt der Oberbergische Kreis in
Nordrhein-Westfalen Bußgeldbescheide öffentlich in der Tageszeitung
(http://ots.de/tqlZq) zu. Eine Form, die nicht für alle Gemeinden in
Deutschland eine Option zur Ahndung von Zuwiderhandlungen im
Straßenverkehr darstellt. Rechtsanwalt Mathias Voigt vom Verband für
bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (https://www.bussgeldkatalog.org/)
erklärt dazu jedoch: "Kommt ein Bußgeldbescheid als unzustellbar
zurück, weil der Verkehrssünder einen unbekannten Aufenthaltsort hat,
haben die Behörden laut § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die
Möglichkeit, den Bußgeldbescheid auch öffentlich zuzustellen."
Veröffentlicht wird der Vor- und Zuname des Empfängers, sein zuletzt
bekannter Aufenthaltsort und der Ort, an welchem er seinen
Bußgeldbescheid in Gänze einsehen kann. Doch nicht in jedem Landkreis
gilt die öffentliche Zustellung als unproblematisch.
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch öffentliche Zustellung
Einige Behörden sehen mit der Veröffentlichung der
Bußgeldbescheide einen Verstoß gegen das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, da auf diese Weise in das Privatleben des
Betroffenen eingegriffen wird. So bemerkte die Stadt Stuttgart, dass
"der Persönlichkeitsschutz des Betroffenen [...] in die Abwägung
einzubeziehen [...]" ist, wenn die zuständige Behörde darüber
entscheidet, ob der Bußgeldbescheid öffentlich bekannt gemacht werden
soll. Trotzdem schließen die meisten Kreise zukünftig eine Änderung
ihrer Satzungen und somit die Durchführung einer öffentlichen
Zustellung des Bußgeldbescheides in der Tagespresse nicht gänzlich
aus.
Schlechte Erfolgsquoten bei der öffentlichen Zustellung von
Bußgeldbescheiden
Die Erfolgsquoten bei der öffentlichen Zustellung erweisen sich
als niedrig. Grund dafür ist, dass es sich in den meisten Fällen um
ausländische Personen handelt, wie bspw. Berufskraftfahrer oder
Touristen, die bereits wieder in ihrem Heimatland sind. Daneben gibt
es aber auch Verkehrssünder, die ganz bewusst der Zahlung entgehen
möchten. Da diese Personen oft unauffindbar sind, geht die
Begleichung des Bußgeldes häufig gegen Null. Nur in wenigen Fällen
können tatsächlich im Anschluss an die öffentliche Zustellung
Verkehrssünder ermittelt werden. So liegt z. B. die Erfolgsquote bei
der Stuttgarter Bußgeldstelle jährlich bei rund 30 %.
Punkte werden trotzdem eingetragen
Da durch die öffentliche Bekanntgabe nach Ablauf von zwei Wochen
die Rechtskraft des Bußgeldbescheides eintritt, können, auch, wenn
Verkehrssünder das Bußgeld nicht zahlen, zumindest die Punkte in
deren Flensburger Verkehrssünderkartei eingetragen werden. Im
Gegensatz zu den Bußgeldzahlungen ist bei den Eintragungen ins
Verkehrszentralregister daher eine Erfolgsquote von 100 % zu
verzeichnen.
Mehr Informationen zum Thema öffentliche Zustellung, insbesondere,
wann es dazu kommt und wie lange Behörden im Vorfeld nach dem
Verkehrssünder recherchieren, können Interessierte auf
www.bussgeldkatalog.org/oeffentliche-zustellung nachlesen.
Hintergrund:
Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse(at)bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
Internet: www.bussgeldkatalog.org/presse