(ots) - Die dauerhafte Gesundheitsversorgung von
Flüchtlingen braucht nach Ansicht der AOK Baden-Württemberg dringend
Klarheit in den Strukturen und den Abläufen. Dazu sei eine
Rahmenvereinbarung, die das Land mit allen Krankenkassen in
Baden-Württemberg schließe, im Gespräch. Die Vereinbarung regle den
Einsatz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), den
Leistungsumfang für Flüchtlinge und die Erstattung der
Kassenaufwendungen durch das Land.
Laut AOK verlaufen die bisherigen Beratungen zu einer
Landesregelung unter Leitung des Ministeriums für Integration mit dem
Staatsministerium und den Fachministerien für Inneres, Arbeit und
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren sowie für Finanzen und
Wirtschaft einerseits und mit den Ärzteverbänden andererseits
konstruktiv. Über die Grundrichtung bestehe Einigkeit, Flüchtlingen
im Land nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung den Zugang zum
Gesundheitssystem durch die Nutzung einer elektronischen
Gesundheitskarte zu ermöglichen. Damit solle der Bürokratieaufwand so
gering wie möglich gehalten werden, weil auf bewährte Strukturen
zurückgegriffen werde, was Städte und Gemeinden nachhaltig von
Verwaltungsaufgaben entlaste.
Zum Leistungsumfang kann nach Auffassung aller Beteiligten
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht das volle Leistungsspektrum
gehören, wie es einem Versicherten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zustehe. Es gehe aber laut AOK um eine
pragmatische Lösung, die in jedem Fall die niederschwellige
Sicherstellung aller notwendigen medizinischen Versorgung garantiere,
die sich aus dem besonderen Bedarf von Flüchtlingen in schwierigen
Lebensumständen ergebe. Dies sei auch rechtssicher zwischen Land und
Krankenkassen zu vereinbaren. Für weitergehende Leistungen, wie
beispielsweise Vorsorgekuren oder Haushaltshilfen sollte es ein
Genehmigungsverfahren geben. Von "praktischen Problemen" bei der
Sicherstellung des Leistungsumfangs, wie in den Medien vereinzelt
berichtet, könne deshalb keine Rede sein.
Einen besonderen Kostenschub in der GKV, wie derzeit an der
Öffentlichkeit spekuliert werde, sieht die AOK nicht. Die
Vereinbarung sei im Gegenteil Voraussetzung für effiziente
Rahmenbedingungen, damit neben den ohnehin entstehenden
Gesundheitskosten für Flüchtlinge durch die Nutzung bewährter
Strukturen ineffiziente Bürokratieschleifen und hohe
Verwaltungsaufwände eingespart werden könnten. Nach den Vorstellungen
der AOK könnte die Vereinbarung kurzfristig geschlossen werden und
spätestens zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten.
Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Pressestelle
Heiko Pappenberger
0711 - 2593-166
presse(at)bw.aok.de