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Breitbandförderung: Bundesregierung stellt notwendige Weichen für kommunalwirtschaftliches Engagement

ID: 1278438

(ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die
Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland" beschlossen. Die Bundesregierung
stellt rund zwei Milliarden Euro bereit, um bis 2018 eine
flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Dazu Katherina
Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU): "Es sind gerade die kommunalen Unternehmen, die im Rahmen
einer modernen Daseinsvorsorge Verantwortung für ihre Region
übernehmen und leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur auch in der
Fläche ausbauen. Ohne die Kommunen und ihre Unternehmen wäre das
2018er-Ziel nicht erreichbar. Dieses Engagement wird durch die
Richtlinie gewürdigt und weiter forciert."

Im letzten Jahr waren rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau aktiv. Dabei setzen sie vor allem auf den
Glasfaserausbau als diejenige Technologie, die langfristig nachhaltig
und zukunftsfähig ist. Das Scoring-Modell zur Richtlinie, das über
Projektanträge entscheidet, legt allerdings einen starken Schwerpunkt
auf die Erreichung des 2018er-Ziels. Reiche: "Gerade kommunale
Planungen gehen schon heute oft über 50 Mbit/s hinaus. Bei der
konkreten Mittelvergabe darf daraus kein Nachteil entstehen."

Grundsätzlich positiv ist, dass kommunale Betreibermodelle, bei
denen Kommunen ein Netz ausbauen und es an einen Betreiber
verpachten, durch die Richtlinie ebenso förderfähig sind wie das
Deckungslückenmodell. "Hier steckt der Teufel aber im Detail", so
Reiche. "Das Betreibermodell greift gerade dort, wo ein
flächendeckender Breitbandausbau für rein privatwirtschaftliche
Unternehmen nicht attraktiv ist. Kommunen sichern damit ihre
Standortattraktivität, müssen ihr Eigentum nach Ende des
Pachtvertrages aber wieder veräußern. Nachvollziehbar ist das nicht."




Auch der vorgesehene Vergleich der Wirtschaftlichkeit beider
Ausbaumodelle greife zu kurz, da Betreibermodelle langfristig
angelegt sind und auf einen möglichst flächendeckenden
Glasfaserausbau setzen.

Reiche abschließend: "Mit der Förderrichtlinie stellt der Bund
wichtige Weichen für einen wettbewerblichen Breitbandausbau. Die
kommunalen Unternehmen werden hierzu weiterhin ihren Teil beitragen,
High-Speed-Internet in die Fläche zu bringen. Ebenso werden sie auf
mögliche Stolperfallen hinweisen, die echten Wettbewerb oder den
flächendeckenden Glasfaserausbau verhindern."

Laut dem VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft
investieren die kommunalen Unternehmen stark in den Breitbandausbau.
2014 waren es rund 500 Millionen Euro, bis 2018 folgen weitere 1,7
Milliarden Euro. Derzeit werden damit 5,7 Millionen Kunden versorgt,
bis 2018 werden es 6,3 Millionen sein.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.



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Datum: 21.10.2015 - 11:43 Uhr
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