(ots) - Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat den
Entwurf der Branchenregel "Abfallsammlung" am 20. Oktober 2015 nicht
beschlossen. Damit sind auch die darin enthaltenen Vorschläge, das
Rückwärtsfahren von Müllwagen weitestgehend zu verbieten, (zunächst)
vom Tisch. In einer Fachkonferenz, die Anfang 2016 stattfinden soll,
können die Verbändevertreter der Abfallbranche zum Entwurf ausgiebig
Stellung nehmen.
Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU): "Verschiedene Punkte in der Branchenregel waren
nicht praxisgerecht geregelt. Vor allem die Regelung zum
Rückwärtsfahren von Müllwagen war fern jeder Realität. Daher ist es
gut, dass die Bedenken der Branche gehört worden sind."
Der Entwurf der Branchenregel geht davon aus, dass
Abfallsammeltouren durchgehend so geplant werden müssen, dass keine
Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Wenn alle Möglichkeiten der
Tourenplanung ausgeschöpft sind (schriftliche Dokumentation
erforderlich), muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt
werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet
werden kann. Reiche: "Gerade in Großstädten sammeln die Unternehmen
den Abfall in tausenden Straßen. Eine Analyse des gesamten
Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin
erfordert einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und
Bürokratieaufwand. In der täglichen Praxis vor Ort braucht es zudem
eine Mindestflexibilität des Personals, weil es regelmäßig zu
Änderungen der Sammeltouren kommt, etwa aufgrund von Baustellen,
Staus, spontanen Umleitungen, Unfällen und rechtswidrig zugeparkten
Straßen."
Reiche weiter: "Für die praktischen Bedürfnisse der Unternehmen
und im Sinne einer bürgerfreundlichen Abfallsammlung fordern wir eine
Öffnungsklausel in der Branchenregel, die diejenigen technischen
Assistenz-Systeme stärker anerkennt, die Unfälle beim Rückwärtsfahren
vermeiden."
Hintergrund Branchenregel Abfallwirtschaft:
Derzeit erarbeitet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
eine Branchenregel Abfallwirtschaft. Das Institut der Branchenregel
ist ein Novum. Konkret beschreibt die Branchenregel
Präventionsmaßnahmen
- zur Erfüllung der Rechtspflichten zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren
- für branchenspezifische Arbeitsverfahren, Tätigkeiten und
Arbeitsplätze.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Be-schäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.
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