(ots) - Kritik an fehlenden Anreizen zur Abfallvermeidung,
niedrigen Sammelquoten und unzureichenden Maßnahmen zur
Mehrwegförderung - Wertstofferfassung und -entsorgung gehören unter
staatliche Kontrolle
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den gestern (21.10.2015)
vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Entwurf für ein
Wertstoffgesetz. Die Erweiterung der bisherigen Sammlung von
Verkaufsverpackungen auf stoffgleiche Produkte, wie z.B. die
Bratpfanne oder das Plastikspielzeug, ist seit vielen Jahren
überfällig. Nach Einschätzung der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation fehlen im aktuellen Arbeitsentwurf
jedoch ehrgeizige Sammelziele sowie Strategien, um Abfälle zu
vermeiden und Mehrweg zu fördern.
"Das Sammeln von Verkaufsverpackungen und Produkten darf kein
Selbstzweck sein, denn an erster Stelle steht deren Vermeidung.
Abfallvermeidung ist keine unverbindliche Wunschvorstellung, sondern
ein gesetzliches Ziel. Umso bedauerlicher ist es, dass der aktuelle
Entwurf des Wertstoffgesetzes keine konkreten oder verbindlichen
Vorgaben hierzu macht", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.
Produkte die Abfälle vermeiden, wie umweltfreundliche
Mehrwegflaschen, werden durch den Gesetzentwurf nicht nachhaltig
gefördert. Vorgesehen ist, zur besseren Unterscheidbarkeit Einweg-
und Mehrweggetränkeverpackungen mit Schildern am Regal zu
kennzeichnen. Aus Sicht der DUH ist es sinnvoller und einfacher
umsetzbar, den Hinweis auf Einweg oder Mehrweg auf dem Produkt
anzubringen. Zusätzlich ist die Einführung einer Lenkungsabgabe in
Höhe von 20 Cent auf alle Einweggetränkeverpackungen notwendig.
Bereits seit 2004 gibt es auf Alkopops eine solche Lenkungsabgabe
zusätzlich zum Einwegpfand.
"Das im Entwurf des Wertstoffgesetzes festgelegte Sammelziel von
25 kg Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen pro
Kopf und Jahr ist ein Rückschritt und kein Fortschritt. Denn bereits
heute sammelt jeder Bürger mehr als 35 kg Verkaufsverpackungen pro
Jahr. Berücksichtigt man die vom Gesetzgeber geschätzte Sammelmenge
von 5 kg stoffgleichen Nichtverpackungen, dann müsste die Sammelquote
mit 40 kg pro Kopf und Jahr viel höher sein", sagt der DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Problematisch ist, dass Anreize für den Einsatz von
Recyclingmaterialien fehlen. Ansätze zur ökologischen Ausrichtung der
Lizenzentgelte beziehen sich nur darauf, ob die Produkte
Recyclingfähig sind, jedoch nicht auf deren Rezyklatanteil. "Wenn der
Einsatz von Recyclingmaterial wirtschaftlich nicht attraktiv gemacht
wird, dann braucht sich keiner zu wundern, wenn noch viel zu häufig
auf Neumaterial zurückgegriffen wird", kritisiert Fischer.
Die DUH hält es für bedenklich, dass die Kontrolle über die
Lizenzierung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen dem Handel und den Herstellern übertragen werden
soll. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf sollen im entscheidenden
Gremium der zentralen Stelle acht Vertreter der Hersteller sitzen und
fünf Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen als Gäste
teilnehmen. "Eine zentrale Stelle mit Register- und Kontrollfunktion
zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung
von Verpackungen sowie Produkten muss unter staatliche Kontrolle
gestellt werden. Niemand käme im Straßenverkehr auf die Idee, dass
Alkoholsünder sich am Steuer selbst kontrollieren. Eine
Selbstkontrolle durch den Handel und Verpackungshersteller kann nicht
funktionieren", sagt Resch.
Das Positionspapier der DUH zum Wertstoffgesetz finden Sie unter
http://l.duh.de/p221015a.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail:
fischer(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
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