PresseKat - Hohe Stickoxid-Emissionen bei einem getesteten Opel Zafira Diesel

Hohe Stickoxid-Emissionen bei einem getesteten Opel Zafira Diesel

ID: 1279574

(ots) - Deutsche Umwelthilfe stellt Ergebnisse von
Abgasmessungen an einem Euro 6 Diesel-Pkw vor - Einhaltung der
Stickoxid (NOx)-Emissionen ist im EU-Abgasprüfzyklus beim getesteten
Pkw davon abhängig, dass sich die Hinterräder nicht drehen - DUH
fordert das Kraftfahrt-Bundesamt zu einer Überprüfung des
Fahrzeugtyps auf - Weitere Fahrzeugtests an deutschen und
ausländischen Diesel-Pkw sind beauftragt

Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz hat
im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stickoxid
(NOx)-Emissionen eines Opel Zafira 1.6 CDTi (Frontantrieb,
Laufleistung 6.000 km, Euro 6b) untersucht. Dabei wurden in
bestimmten Fahrsituationen bis zu 17-fach höhere NOx-Emissionen
gemessen als nach dem Euro 6 Grenzwert zulässig. Der getestete Opel
Zafira stieß im offiziellen Prüfzyklus (NEDC) mit drehenden
Hinterrädern in drei Tests jeweils zwei bis viermal mehr NOx aus als
erlaubt. In drei weiteren Tests unter 'normalen' Prüfstandbedingungen
und damit nicht mitdrehenden Hinterrädern, lagen hingegen die
NOx-Werte jeweils unter dem vorgeschriebenen Grenzwert von 80 mg/km.

Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule ist vor allem für
Schweizer Behörden tätig. Sie kommt in ihrem Prüfbericht zu dem
Ergebnis: "Die Messresultate zeigen, dass das Fahrzeug sich anders
verhält, wenn der Rollenprüfstand im 4- oder 2-Rad Modus betrieben
wird." Darüber hinaus wurde bei nicht drehenden Hinterrädern eine
weitere Besonderheit festgestellt: Bei einer kontinuierlichen
Erhöhung der Geschwindigkeit auf 150 km/h stiegen die NOx-Emissionen
schlagartig an und überschritten die Messskala des Analysengerätes.
Im Prüfgutachten heißt es dazu: "Das Verhalten könnte durch eine
Abschaltung der AdBlue-Dosierung erklärbar sein. Ein ähnliches
Verhalten war während des 4-Radantriebmodusbetriebs nicht




feststellbar."

Das Gutachten der Berner Abgasprüfstelle kommt zu diesen
Schlussfolgerungen:

"Die durchgeführten Messungen zeigen folgende Tendenz: Die
NOx-Emissionen im NEDC sind abhängig vom Prüfstandmodus 2WD/4WD. Im
2-Radantriebmodus erfüllte das Fahrzeug die NOx-Vorschriften. Bei
tiefen Geschwindigkeiten sind die NOx-Emissionen nicht immer
identisch und hängen wahrscheinlich von der Aktivität oder
Speichereffekt des SCR-System ab. Das Verhalten der SCR-Anlage
scheint vom Prüfstandmodus abhängig zu sein, da die NOx-Verläufe in
beiden Prüfstands-Betriebsarten unterschiedlich sind."

Am 21.9.2015 - unmittelbar nach Start ihrer Kampagne
"Diesel-Abgase töten" - hat die DUH in einem Schreiben der Adam Opel
AG detaillierte Fragen zu möglichen Abschalteinrichtungen und der
Nichteinhaltung von Zulassungsvorschriften gestellt. Am 25.9.2015
antwortete das Unternehmen darauf: "Die von GM entwickelte Software
hat keine Features, die erkennen, ob sich ein Fahrzeug gerade in
Emissionstest-Zyklen befindet."

Am 19.10.2015, nachdem die ersten vorläufigen Testergebnisse aus
der Schweiz vorlagen, fragte die DUH nochmals detaillierter nach.
Daraufhin erklärte das Unternehmen am 21.10.2015, eigene Tests mit
einem entsprechenden Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorschriften
nachgefahren und protokolliert zu haben, "und zwar sowohl auf einem
Zwei- als auch einem Vier-Rollen-Prüfstand. Das jeweils ermittelte
Emissionsverhalten weicht nicht voneinander ab." Die Adam Opel AG
betonte nochmals: "Die von GM entwickelte Software enthält keine
Features, die feststellen, ob das Fahrzeug einem Emissionstest
unterzogen wird."

"Es geht bei den Abgasvorschriften nicht darum, die Laborluft
sauber zu machen, sondern die Atemluft der Menschen. Ich sehe keinen
technischen Grund, warum sich die NOx-Emissionen drastisch erhöhen,
wenn sich die Hinterräder mitdrehen. Ich habe keine normale technisch
plausible Erklärung für das Abgasverhalten des Opelfahrzeuges", sagt
der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir haben uns dazu
entschlossen, bei unseren Abgastests mit dem Opel Zafira zu beginnen,
weil wir zu diesem Fahrzeug besonders detaillierte Hinweise auf
Unstimmigkeiten bei der Abgasreinigung erhalten haben. Wir haben
heute den Prüfbericht an das für die Typzulassung zuständigen
Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt und dieses aufgefordert, das Modell
zu überprüfen." Resch kündigte weitere Abgastests von aktuellen Euro
6 Diesel-Fahrzeugen deutscher und ausländischer Hersteller an.

"Die DUH hatte bereits in Sachen VW einen Antrag auf Anordnung
verbindlicher Maßnahmen beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Hätte das
KBA keinen verbindlichen Rückruf angeordnet, wäre Klage erhoben
worden. Mittlerweile haben wir beantragt, eine Kopie der gegenüber
Volkswagen ausgesprochenen Anordnung zu erhalten. Die Antwort des KBA
dazu steht aus", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den
behördlichen Verfahren vertritt.

Das Protokoll der Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule zu der
NOx-Emissionsmessung des Opel Zafira Diesel Euro 6b finden Sie unter
http://l.duh.de/p231015a. Pressefotos finden Sie unter
http://l.duh.de/pmozpics. Bitte geben Sie bei Verwendung das
Copyright "Holzmann / DUH" an.

Für den Inhalt der Pressemitteilung ist die Deutsche Umwelthilfe
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Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin(at)gmail.com

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt in der Kanzlei Geulen & Klinger
- Rechtsanwälte
(Berlin), Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, DUH-Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 23.10.2015 - 10:15 Uhr
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