(ots) - Arbeitnehmer mit erhöhten Werbungskosten sollten
noch bis Ende Oktober beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen
lassen. Dazu rät das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin
Finanztip. Wer jetzt schnell handelt, hat bereits im November ein
höheres Nettoeinkommen. Das lohnt sich besonders für Angestellte, die
zum Jahresende Weihnachtsgeld erwarten. In einer Beispielrechnung von
Finanztip hat dadurch ein Alleinstehender mit 3.500 Euro Bruttogehalt
plus einmaliger Sonderzahlung für November und Dezember 932 Euro mehr
in der Tasche.
"Statt dem Finanzamt zinslos einen Kredit zu geben, können
Arbeitnehmer das Geld anlegen oder es für Weihnachtsgeschenke
nutzen", empfiehlt Finanztip-Steuerexperte Udo Reuß. Hat ein
Arbeitnehmer in diesem Jahr mehr als 1.600 Euro an Werbungskosten
ausgegeben, kann er sich beim Finanzamt noch bis zum 30. November
einen Freibetrag eintragen lassen. Am besten macht er es bereits im
Oktober, dann profitiert er schon früher von einem deutlich höheren
Nettogehalt.
In Beispielrechnung hat Arbeitnehmer 932 Euro mehr
Im Musterfall von Finanztip erhält ein Arbeitnehmer einen
Jahresfreibetrag von 2.320 Euro, wenn er an 220 Tagen im Jahr 20
Kilometer zur Arbeit fährt und 2.000 Euro für Fortbildungen,
Fachliteratur und Arbeitsmittel ausgibt - zum Beispiel für
Berufskleidung, Werkzeuge, Handy oder Computer. Der Alleinstehende
mit Steuerklasse I verdient 3.500 Euro brutto und erhält zusätzlich
im November ein 13. Monatsgehalt. Lässt er sich noch im Oktober einen
höheren Freibetrag eintragen, bekommt er für November rund 564 Euro
mehr ausbezahlt. Rechnet man den Dezember noch dazu, hat er zum
Jahresende insgesamt 932 Euro mehr Nettogehalt - statt es erst nach
der Steuererklärung zurückzubekommen. Wenn der Antrag erst im
November gestellt wird, dann landen immerhin noch 651 Euro mehr auf
dem Konto. Der Arbeitnehmer überlässt auf diese Weise aber zunächst
knapp 281 Euro dem Finanzamt.
Freibetrag für 2016 gilt zwei Jahre
"Wer schon im November von dem Freibetrag profitieren möchte,
sollte bis Ende Oktober das Papierformular beim Finanzamt abgeben und
die erhöhten Ausgaben belegen", empfiehlt Finanztip-Experte Reuß. Wer
auf Nummer sicher gehen möchte, informiert zusätzlich noch seine
Personalabteilung, damit sie ihn sicher bei der nächsten
Gehaltsabrechnung berücksichtigen. "Ein eingetragener Freibetrag für
2015 gilt allerdings nur bis Jahresende", erinnert Reuß. Er rät
Arbeitnehmern daher, auch gleich den Freibetrag für 2016 zu
beantragen. Erstmals gilt dieser dann sogar für zwei Jahre. Bislang
wurde ein Freibetrag nur für ein Jahr gewährt. Allerdings müssen
Verbraucher dann nicht nur für 2015 eine Steuererklärung abgeben,
sondern auch für 2016 und 2017.
Weitere Informationen zum Freibetrag unter:
http://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Tipps zur Einkommensteuererklärung 2014 mit kostenlosem PDF unter:
http://www.finanztip.de/steuererklaerung/
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