PresseKat - Rechtsgutachten stärkt kommunale Wertstoffsammlung

Rechtsgutachten stärkt kommunale Wertstoffsammlung

ID: 1279626

(ots) - Ein vom Land Baden-Württemberg beauftragtes
Rechtsgutachten der Professoren Georg Hermes und Ute Sacksofsky von
der Universität Frankfurt am Main hat heute bestätigt, dass den
Kommunen die Organisationsverantwortung für die Wertstofftonne
übertragen werden darf. Das Gutachten wurde anlässlich der Debatte um
das Wertstoffgesetz in Auftrag gegeben. Hierzu kursiert derzeit ein
Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums, der die Privatisierung
der Wertstofferfassung vorsieht. Sammlung, Sortierung und Verwertung
dieser Stoffe sollen demnach vollständig den dualen Systembetreibern
übertragen werden. Der Vize-Präsident des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp, dazu: "Das Gutachten kommt zum
richtigen Zeitpunkt, denn es entkräftet verschiedene Einwände, die
vom Bundesumweltministerium gegen eine kommunale Wertstofftonne
angeführt werden. Die kommunale Sammelverantwortung für die
Wertstofftonne ist sowohl mit deutschem als auch mit Europarecht
vereinbar. Es ist gut, dass darüber nun Klarheit herrscht. Die
Ergebnisse des Gutachtens müssen nun in den angekündigten
Referentenentwurf zum Wertstoffgesetz einfließen."

Hasenkamp übt deutliche Kritik an den bisherigen Plänen des
Gesetzgebers zur Wertstofferfassung: "Das Bundesumweltministerium
verschafft den Systembetreibern mit dem Arbeitsentwurf
ungerechtfertigt und einseitig einen Vorteil. Magere Recyclingquoten
sollen nun auch noch belohnt werden. Die Kommunen, die tagtäglich
ihre Entsorgungskompetenz beweisen, sollen an den Rand gedrängt
werden. Eine zukunftsgerichtete Wertstoffwirtschaft zeichnet sich
dadurch aus, dass sie Recyclingziele erfüllt und bürgernahe
Dienstleistungen erbringt. Diesem Ziel wird der Gesetzentwurf nicht
gerecht."

Die Gutachter stellen fest, dass Wertstoffe durch die kommunale
Sammelverantwortung keinesfalls der Warenverkehrsfreiheit entzogen




werden, da Sortierung und Recycling weiterhin ausgeschrieben werden.
Damit wird das Argument entkräftet, die kommunale Verantwortung sei
nicht mit dem Europarecht vereinbar. Auch sei der nationale
Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsermessens befugt, die
gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen aus privaten Haushalten als Aufgabe der
Daseinsvorsorge zu konzipieren, so die Gutachter.

Hasenkamp appelliert an das Bundesumweltministerium, die
Ergebnisse des Gutachtens in die weitere Ausgestaltung des
Wertstoffgesetzes einfließen zu lassen: "Die kommunale
Sammelverantwortung für Wertstoffe ist nicht nur rechtlich möglich,
sie ist auch die bürgerfreundlichere Lösung. Auf die kommunale
Kompetenz darf das Bundesumweltministerium nicht ohne Not
verzichten."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.



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Datum: 23.10.2015 - 11:12 Uhr
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