In Deutschland werden bis zu 13 Millionen Fahrzeughalter über 66 Jahren unwissentlich mit einem deutlichen Zuschlag von der KFZ-Assekuranz bedacht, was eine eindeutige Lücke im Verbraucherschutz zum Nachteil der Senioren darstellt.
(firmenpresse) - Der Alterszuschlag wird seit 2012 regelmäßig bei Vertragsneuabschlüssen oder –änderungen erhoben. Ein Hinweis der Versicherer an ihre Kunden erfolgt nach den bisherigen Erfahrungen nicht.
Festzustellen war, dass die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Unfällen der Personen über 65 Jahren zu erheblichen Zweifel Anlass geben, ob die hohen Zuschläge für Senioren tatsächlich begründet sind. Die Versicherungswirtschaft nutzt die Lücke im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sowie der Vorgaben aus dem 2. Abschnitt des BGB zu ihren Gunsten.
Spiegel Online veröffentlichte am 15.8.2015, dass die KFZ-Versicherer einen Alterszuschlag auf die KFZ - Haftpflichtversicherung und Vollkasko erheben. Bei einem Vergleich mit Hilfe der Vergleichsportale nach Eingabe mit einem Alter über 65 Jahren sowie im zweiten Schritt eines Datums unter 65 Jahren, war – bei sonst gleichen Angaben – der Prämienunterschied erheblich.
Der Alterszuschlag betrug bei einem Smart 65,43 Euro, bzw. 32,57 % und 93,42 Euro gleich 28,16 % bei der Neuzulassung eines Merivas.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, Unfälle von Senioren im Straßenverkehr, des Jahres 2014 weisen aus, dass Senioren eine unterdurchschnittliche Unfallbeteiligung ausweisen und nur halb so hoch zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung im Straßenverkehr verunglücken, so begründen diese Fakten nicht die von der Versicherungswirtschaft für die KFZ-Versicherungen hohen Alterszuschläge von bis zu 32,5 % der Prämien.
Es handelt sich somit um einen verdeckten Prämienzuschlag für Versicherte ab 66 Jahre, der nach meiner Auffassung nach dem AGG und BGB, Abschnitt 2, rechtlich unzulässig sein dürfte und von der Rechtsprechung im Sinne des Verbraucherschutzes nicht ausgefüllt werden können. Es fehlt an den gesetzlich fehlenden Klarstellungen in den gesetzlichen Vorschriften.
Die Erhebung des Alterszuschlages in der KFZ-Versicherung sehe ich aus den vorgenannten Gründen als unangemessen, überraschend sowie diskriminierend an. Aufgrund der nicht eindeutigen Vorschriften der hier in Frage kommenden Gesetze nutzte die Versicherungswirtschaft den verdeckten Alterszuschlag für ihre Gewinnerzielung auf Kosten der älteren und unwissend gehaltenen Verbraucher.
Mittlerweile befassen sich ein Versicherungsobmann , die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) sowie der Petitionsausschuss, dem eine entsprechende Petition vorgelegt worden ist.
Rainer Schäffer
Postfach 77 01 51
28701 Bremen
schaeffer.bremen(at)googlemal.com
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