München, Berlin 23.10.2015 – Mit Urteil vom Donnerstag, den 22.10.2015 wurde die Solar9580 erneut verurteilt, einem Anleger die ausstehenden Pachtzinsen zu bezahlen. Darüber hinaus wurde Solar9580 verurteilt, dem Kläger auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
(firmenpresse) - Mit Urteil des AG Schwäbisch Hall, vom 22.07.2015, wurde der Inhaber der Solar 9580, Reiner Hamberger schon einmal zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen in Höhe von € 2.846,00 nebst Zinsen verurteilt. Im Wege der Zwangsvollstreckung konnte der gesamte Urteilsbetrag beigetrieben werden. Warum Solar 9580 trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage weitere Klagen riskiert, ist weder rechtlich, noch wirtschaftlich nachvollziehbar, erklärt ein Sprecher von CLLB.
Aufgrund der aktuellen Presseberichterstattung, insbesondere dem aktuellen und in der Mediathek des MDR noch immer aufrufbaren Bericht des MDR, wurden nunmehr auch die ersten Klageverfahren auf Rückabwicklung gegen Herrn Hamberger / Solar9580 eingeleitet.
Von Seiten der Kanzlei CLLB wurden bereits eine Vielzahl von Klagen für Anleger aus dem In- und Ausland gegen Solar 9580 fertig gestellt und bei den zuständigen Gerichten eingereicht.
Anleger erhalten im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur den ausgeurteilten Geldbetrag nebst Zinsen, sondern zudem auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Die Kanzlei CLLB rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf. kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Solaranlagen nie erworben.
CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und berichtet weiter.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de