PresseKat - Anwaltshaftung wegen Fehler in Güteantrag

Anwaltshaftung wegen Fehler in Güteantrag

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(firmenpresse) - Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerden gegen BGH-Urteile nicht an

23.10.2015 - In tausenden von Fällen haben Rechtsanwälte in der Vergangenheit Güteanträge bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht, um die drohende Verjährung von Ansprüchen Ihrer Mandanten zu hemmen. Oftmals wurden dabei von den Kanzleien Antragsmuster verwendet oder den Mandanten zur Verfügung gestellt, damit diese den Antrag selbst stellen können. Mit seinen Entscheidungen vom 18. Juni 2015 (Az.: III ZR 189/14, III ZR 191/14, III ZR198/14 und 227/14) hat der BGH konkret formuliert, welche Anforderungen an die Individualisierung von Güteanträgen zu stellen sind. In vielen Fällen werden aussichtsreiche Klagen jetzt alleine deshalb verloren, weil die Güteanträge nicht diesen Anforderungen genügen.

Letzte Hoffnung Verfassungsbeschwerde

Die BGH-Entscheidungen sind für die betreffenden Anleger, aber auch für ihre Anwälte fatal. Die Anleger verlieren ihre Ansprüche gegen die verklagten Berater und Gründungsgesellschafter, die Anwälte sehen sich Schadenersatzansprüchen ihrer Mandanten ausgesetzt, weil sie unzureichende Güteanträge erstellt haben. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des BGH war der letzte Strohhalm, um die über den Einzelfall hinausgehenden, weitreichenden Folgen der BGH-Urteile noch abzuwenden.

Diesen Hoffnungen setzte das Bundesverfassungsgericht nun ein schnelles Ende. Mit Nichtannahmebeschüssen vom 10.09.2015 (I BvR 1819/15, I BvR 1817/15) wies es die Verfassungsbeschwerden zurück. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Anspruchsverlust durch Verjährung

Nicht erst seit diesen Urteilen des Bundesgerichtshofs haben Land- und Oberlandesgerichte Klagen geschädigter Anleger wegen ungenügend individualisierter Güteanträge und infolgedessen eingetretener Verjährung der Schadenersatzansprüche abgewiesen. Hinzu kommen Fälle, in denen die nach den Verfahrensordnungen der Gütestellen vorgeschriebenen Vollmachten nicht vorgelegt wurden. Da diese Fälle in die Tausende gehen, ist in allernächster Zukunft eine große Zahl von Urteilen zu erwarten, in denen Anlegerklagen wegen der Verjährung ihrer Ansprüche verloren gehen werden.





Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Güteanträge

Betroffene Anleger, deren Anwälte mit fehlerhaften Güteanträgen die Verjährung nicht wirksam gehemmt und die deshalb ihre Schadenersatzklagen verloren haben, können daher unter Umständen von ihren Anwälten, die die Güteanträge gestellt oder Ihnen die Muster zur Verfügung gestellt haben, Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen.

Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.

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Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte

Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net



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Datum: 24.10.2015 - 18:45 Uhr
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