(ots) - Glasschäden sind der Spitzenreiter unter den
Kaskofällen: 2,34 Millionen Fälle verzeichnete der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2013, mit einem
Schadensvolumen von rund 1,15 Milliarden Euro. Darunter fällt auch
der Steinschlag. Der ADAC informiert, ob der Schaden repariert werden
kann oder ein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist.
Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld
des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist bzw.
mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, kann repariert
werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines
DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf nur die
Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die
Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls
noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Ein Tipp: die
Schadstelle schnell mit einem Aufkleber oder einer Folie überkleben.
Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden
reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht
mehr zu erkennen, und die Scheibe hat wieder nahezu ihre
ursprüngliche Festigkeit. Die Reparaturkosten für einen einfachen
Steinschlagschaden belaufen sich auf 50 bis 100 Euro, viele Anbieter
geben noch eine Garantie auf ihre Arbeit.
Muss die Scheibe getauscht werden, ist der Aufwand wesentlich
größer, weil die Frontscheiben bei modernen Pkw eingeklebt sind. Auch
die Kosten sind deutlich höher und bewegen sich - je nach Ausführung
- zwischen 400 und 1 000 Euro. Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung,
der Eigentümer bleibt jedoch auf der Selbstbeteiligung (üblicherweise
150 oder 300 Euro) sitzen. Versicherte müssen weder durch die
Reparatur eines Steinschlag-Schadens noch den Austausch der Scheibe
eine Anhebung ihrer Versicherungsprämie befürchten.
Wichtig: Mitunter kommt es vor, dass Reparaturbetriebe zu einem -
eigentlich unnötigen - Scheibentausch raten und die Kunden mit der
Übernahme der Selbstbeteiligungskosten ködern. Der ADAC rät davon
dringend ab, denn das wäre Versicherungsbetrug und somit eine
Straftat.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
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Pressekontakt:
Katja Legner
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