(ots) - Deutsche Umwelthilfe startet Verbraucherumfrage zur
Vorlage des Energieausweises bei Wohnungsbesichtigungen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ruft Verbraucherinnen und
Verbraucher dazu auf, im Rahmen einer Webumfrage ihre Erfahrungen bei
Wohnungsbesichtigungen mitzuteilen und anzugeben, ob sie
Informationen über die energetische Beschaffenheit von Kauf- oder
Mietobjekten in Form des Energieausweises erhalten haben.
Die Energiekosten einer Immobilie können in Deutschland inzwischen
die Dimension einer zweiten Miete erreichen. Mit Hilfe des
Energieausweises können sich die Verbraucher vor Vertragsabschluss
über die energetische Qualität eines Gebäudes informieren und sich
einen Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten
verschaffen.
Nach der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie - in Deutschland umgesetzt
durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) - muss bei Verkauf und
Vermietung von Häusern und Wohnungen während des Besichtigungstermins
der Energieausweis des Gebäudes bzw. der Wohnung unaufgefordert
vorgelegt oder gut sichtbar ausgehängt werden. Mit Hilfe einer
Umfrage möchte die DUH einen Überblick darüber erhalten, ob den
Verbrauchern bei Wohnungsbesichtigungen der Energieausweis vorgelegt
wird. Die Umfrage ist über https://ssl.duh.de/ea_umfrage.html zu
erreichen.
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH:
"Stichprobenhafte Kontrollen der DUH haben ergeben, dass bei
vorhandenem Ausweis die gesetzlichen Pflichtangaben in der Werbung
nicht erfüllt werden. Und wenn der Ausweis in der Werbung schon
nicht ernstgenommen wird, ist davon auszugehen, dass dies bei
Wohnungsbesichtigungen nicht anders ist. Aus diesem Grund haben wir
die Umfrage gestartet. Wir freuen uns, wenn die Verbraucherinnen und
Verbraucher uns über ihren Erfahrungen bei den Wohnungsbesichtigungen
informieren."
Sauter verweist auf die letzte Abfrage der DUH bei den für die
Durchsetzung der Informationspflichten am Immobilienmarkt
verantwortlichen Bundesländern im Frühjahr. Diese ergab für Zeitraum
2013 bis 2015, dass die Behörden nicht kontrollieren, ob überhaupt
ein Energieausweis ausgestellt wurde, geschweige denn ob dieser
Interessenten gegenüber vorgelegt wird. Die energetische Qualität
spielt bei der Vermarktung eines bedeutenden Anteils der am Markt
verfügbaren Immobilien nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle.
Bei einem Fünftel der untersuchten kommerziellen Zeitungsanzeigen
wird nicht auf den Energieverbrauch oder -bedarf hingewiesen Auch bei
der Überprüfung der Webauftritte von Immobilienmaklern zeigte sich,
dass in einem Viertel der Fälle die Angaben fehlten.
Die Pressemitteilung "Umsetzung des Energieausweises am
Immobilienmarkt mangelhaft" vom 27.4.2015 finden Sie unter:
http://l.duh.de/ev6f8
Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Sie unter:
http://www.duh.de/5094.html
Pressekontakt:
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter(at)duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe