Zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen: Dafür steht der Fachanwalt für Agrarrecht mit langjähriger Erfahrung für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe im Rechtsbereich des Agrarrechts ein.
(firmenpresse) - Bernd Wadenspanner kann mit Stolz auf seine über 25-jährige Tätigkeit in allen Rechtsgebieten des modernen Agrarrechts zurückblicken. Als Fachanwalt für das Agrarrecht in der Landwirtschaftsregion Nürnberg gehören landwirtschaftliche Betriebe, mittelständische Handwerksbetriebe und Privatpersonen zu seinen Mandanten. Für sie gestaltet er Verträge, unterstützt sie bei Verhandlungen mit Behörden und vor Gericht und engagiert sich für ihre Interessen in Schlichtungsverfahren.
Landwirtschaftlicher Sachverstand
Keine Branche ist einem derartigen Strukturwechsel unterworfen wie die Landwirtschaft. Die Situation wird durch eine Vielzahl wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen unübersichtlich. Für keinen anderen Berufszweig kennt der Gesetzgeber so viele Sonderregelungen. Es existiert nicht nur ein eigenes Sozialversicherungssystem, sondern auch ein kompliziertes Landwirtschaftserbrecht mit der Höfeordnung, das Anerbenrecht und das Landgut-Erbrecht. Transparenz im Dickicht der Agrarwirtschaft vermittelt der Fachanwalt für Agrarrecht, der sich nicht nur mit den einschlägigen Gesetzen auskennt, sondern der als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber mit den landwirtschaftlichen Strukturen in Bayern bestens vertraut ist. Auseinandersetzungen betreibt er für seine Mandanten zielorientiert und bietet eine umfassende Rechtsberatung hinsichtlich sämtlicher rechtlicher Belange auch über das Agrarrecht hinaus. Bernd Wadenspanner hat sich in seiner Anwaltskanzlei in Altdorf als erste Anlaufstelle für juristische Anforderungen im Agrarrecht einen guten Namen geschaffen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Fachanwalt für Agrarrecht und seinen Mandanten ist stets auf eine langfristige Partnerschaft angelegt, die über den Einzelfall hinaus besteht. Durch die Spezialkenntnisse des Fachanwalts im Fachbereich Jagd, Wild und Nutztiere können auch Anforderungen aus der Nutztierhaltungsverordnung, den Hygienevorschriften und sonstigen verwandten Gebieten effizient beraten werden.
Hauptstr. 9, 84032 Altdorf