(ots) - Die ADAC Autovermietung bietet die erforderliche
Winterausstattung von Fahrzeugen ohne Aufpreis an / Schneeketten
rechtzeitig bestellen
Wer im Winter ein Fahrzeug mietet, sollte darauf achten, dass es
mit wintertauglichen Reifen ausgestattet ist. Der Fahrer ist laut
ADAC für die richtige Bereifung verantwortlich und haftet
entsprechend bei einem Unfall. Ist er bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs, muss
er mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg
rechnen. Behindert er durch mangelhafte Bereifung überdies den
Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter- bzw.
Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme
verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als
wintertauglich gelten Winter- und Ganzjahresreifen, die mit "M & S"
und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind.
Von November dieses Jahres bis März 2016 sind die Fahrzeuge der
ADAC-Partner Avis, Hertz und Sixt sowie die ClubMobile ohne Aufpreis
mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Alle wichtigen
Versicherungsleistungen sind bei Buchung über die ADAC Autovermietung
eingeschlossen.
Wer Schneeketten braucht, sollte das schon bei der Reservierung
des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis berechnet.
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
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