PresseKat - Plansecur-Finanztipps: Woran 2015 noch zu denken ist

Plansecur-Finanztipps: Woran 2015 noch zu denken ist

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(ots) - Es sind noch gut zwei Monate bis 2016. Zum Ende des
Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei
den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder
finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum
Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus
Kassel zusammengestellt:

1. Altersvorsorge aufgrund der Niedrigzinsphase überprüfen: Die
Niedrigzinsphase ist offensichtlich kein kurzfristiges Phänomen,
sondern wird uns hierzulande laut Prognosen namhafter Volkswirte
weitere Jahre begleiten. Die aktuelle Lage ist geprägt von Renditen
deutscher Staatsanleihen, die auf Zehnjahressicht nur noch rund 0,6
Prozent abwerfen. Was bedeutet das für meine Altersvorsorge im
derzeitigen Marktumfeld? Führt die aktuelle Sparrate zum geplanten
Rentenbeginn zu einer ausreichenden Versorgung? Bei diesen Fragen
wird klar, dass der persönliche Altersvorsorgemix regelmäßig zu
prüfen ist. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen bietet es sich an,
die vom Versicherer jährlich angebotenen Dynamisierungen
wahrzunehmen. So steigert man seine Sparquote, ohne seinen Geldbeutel
zu stark zu belasten. Wer bei seinem Vorsorgesparen bisher weitgehend
auf sichere Anlageformen setzte, wird seine Sparrate erhöhen müssen;
und zwar wesentlich stärker als derjenige, der sich jetzt zur
Beimischung von Substanzwerten entschließt. Hier erachten Experten
für konservative Anleger einen moderaten Anteil von rund 25 Prozent
als sinnvoll. Als Substanzwerte können zum Beispiel Aktienfonds oder
vermögensverwaltende Mischfonds ins Depot genommen werden.

2. Garantiezins bei Lebensversicherungen wird nicht abgeschafft:
Viele Print- und Online-Medien titelten jüngst "Der Garantiezins wird
abgeschafft". Diese Meldungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass
der Höchstrechnungszins - eine Rechengröße der Versicherungsaufsicht




- von 2016 an abgeschafft werden soll, sofern der Referentenentwurf
des neuen Versicherungsaufsichtsrechts Gesetzeskraft erlangen wird.
Der für klassische Rentenversicherungen maßgebliche Garantiezins ist
auch in Zukunft weiterhin für Neuverträge erhältlich; allerdings nur
noch bei finanzstarken Anbietern. Keine Auswirkungen wird es auf
bestehende Verträge geben. Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten
und bis zum geplanten Laufzeitende bespart werden.

3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres
erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2013 ist dem
Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Mit
einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum
rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem
Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum
Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den
Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro
Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie
gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung
zur Datenübermittlung erteilt haben.

b) Rürup-Rente: Der Gesetzgeber hat die Attraktivität der
Rürup-Rente Anfang 2015 erhöht. Seit Beginn dieses Jahres
können Sparer einen höheren Anteil ihrer Beiträge in der
Steuererklärung ansetzen, weil der Höchstbetrag von 20.000 auf
22.172 Euro (44.344 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten /
eingetragenen Lebenspartnerschaften) heraufgesetzt wurde. Von
dieser Summe sind in diesem Jahr 80 Prozent (17.737,60 Euro,
Verdopplung für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig.
Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können
die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Ein Rürup-Renten-Vertrag
kann zum Jahresende mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem
kann in bestehende Verträge zugezahlt werden.

c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der
Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen,
Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.904
Euro (monatlich: 242 Euro) gefördert werden, sparen
Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall
Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich bei diesen Grenzen um
Jahreswerte handelt, kann selbst ein Mitarbeiter, der mit
seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch
steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag
einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss
sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

4. In der GKV werden 2016 steigende Zusatzbeiträge erwartet: Der
allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
beträgt seit Anfang dieses Jahres 14,6 Prozent. Darüber hinaus wird
von fast allen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag erhoben, den die
Kassen selbst festlegen. Er liegt derzeit durchschnittlich bei 0,9
Prozent und wird nach Schätzungen des Bundesversicherungsamtes im
kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte erhöht. In der Spitze wird der
zusätzliche Beitrag 2016 bis zu 1,5 Prozent betragen. Da er von jedem
Versicherten allein zu tragen ist, kann es sich lohnen, zu einer
Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Jedem
GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein
Sonderkündigungsrecht zu. Unabhängig davon, für welche GKV man sich
entscheidet: Bestimmte Leistungen werden von gesetzlichen
Krankenkassen nicht oder nur eingeschränkt erbracht. Insbesondere
Zuschüsse für Zahnersatz und Brillen oder Heilpraktikerleistungen
sowie ausreichender Versicherungsschutz bei Auslandsreisen oder
Krankentagegeld können umfassend nur mit einer privaten
Krankenzusatzpolice abgesichert werden.

5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2015 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete)
gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die
WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich
genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder
modernisiert werden.

6. Freistellungsauftrag muss von 2016 an mit
Steuer-Identifikationsnummer (TIN) versehen sein:
Freistellungsaufträge sind von Januar 2016 an unwirksam, wenn dem
Kreditinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des
Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt. Hintergrund dafür ist, dass
die Kreditinstitute aufgrund des Einkommensteuergesetzes verpflichtet
sind, einen Freistellungsauftrag ohne TIN des Kunden zu diesem
Stichtag zu beenden. Um einen Freibetrag von 2016 an erneut
berücksichtigen zu können, muss ein neuer Freistellungsauftrag mit
gültiger TIN eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn bei Ehepaaren
ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt, aber bisher nur von
einem Ehegatten die TIN gemeldet wurde. Die TIN steht in der Regel
auf dem Einkom-mensteuerbescheid oder auf der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung.

7. Steuerklasse: Wer für 2015 noch die Steuerklasse wechseln
möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden.
Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis
auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für
Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung
1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen etwa 200 Berater
mehr als 60.000 Kunden. 2015 erreichte die Plansecur beim Wettbewerb
"Top Service Deutschland" eine Top-10-Platzierung, zweimal erhielt
sie das Gütesiegel "Ethics in Business".



Pressekontakt:
Weitere Informationen: Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150,
34131 Kassel, Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-111,
presse(at)plansecur.de, www.plansecur.de


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Datum: 28.10.2015 - 10:30 Uhr
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