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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
FN 117300 a, Landesgericht Klagenfurt
ISIN AT0000849757
Einberufung
der am Donnerstag, den 26. November 2015, um 11.00 Uhr im
Veranstaltungssaal der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, A-9020
Klagenfurt stattfindenden
20. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
des Corporate Governance Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2015, sowie des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014/2015
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2014/2015
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2014/2015
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015/2016
6. Beschlussfassung über eine Änderung von Punkt XVIII und Punkt
XXIV (2) der Satzung der HIRSCH Servo AG dahingehend, dass einerseits
dem Börsegesetz entsprochen wird und dass andererseits zukünftig der
31. März als Bilanzstichtag festgelegt wird.
Unterlagen zur Hauptversammlung Zur Vorbereitung auf die
Hauptversammlung sind folgende Unterlagen spätestens ab Donnerstag,
den 5.11.2015 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hirsch-gruppe.com zugänglich:
· Jahresabschluss mit dem Lagebericht
· Corporate Governance Bericht
· Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
· Bericht des Aufsichtsrats
· Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
· Vollmachts- und Widerrufsformular
· Einberufung der Hauptversammlung
Nachweisstichtag und Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Ende des Nachweisstichtags, das ist Montag,
der16.11.2015, 24.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft bis
spätestens am Montag, den 23.11.2015, 24.00 Uhr MEZ(Wiener Zeit) in
Schriftform oder in Textform ausschließlich auf einem der folgenden
Wege zugehen muss: · per Post, Kurierdienst oder persönlich:
HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58; ·
als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an die
E- Mail: anmeldung.hirschservo(at)hauptversammlung.at; · per
Telefax an: +43 1 8900 500 73; · per SWIFT: GIBAATWGGMS,
Message Type MT 598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text
angeben).
Depotbestätigung gemäß 10a AktG Die Übermittlung der Depotbestätigung
gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen; · Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs und ISIN AT0000849757; · Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung; · Ausdrückliche Angabe, dass sich
die Depotbestätigung auf den Depotstand am 16.11.2015, 24.00 Uhr MEZ
(Wiener Zeit) bezieht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
5.11.2015 bei der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse HIRSCH
Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 einlangt (§
109 AktG). Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Telefax an
+43 1 8900 500 73 oder per Post an HIRSCH Servo AG, Abteilung
Investor Relations, A-9555 Glanegg 58 oder per E-Mail an
investor(at)hirsch-gruppe.com) Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17.11.2015
bei der Gesellschaft einlangt (§ 110 AktG). Bei Wahlen in den
Aufsichtsrat tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche und persönliche
Qualifikation sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechts ist durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Voraussetzung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit diese Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist (§ 118 AktG).
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Ein Aktionär kann auch seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zu Depotbestätigung gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Eine erteilte Vollmacht kann widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege
bis spätestens Mittwoch, den 25.11.2015, 16.00 Uhr MEZ (Wiener Zeit)
in Textform übermittelt werden: · per Post, Kurierdienst oder
persönlich: HIRSCH Servo AG, Abteilung Investor Relations, A-9555
Glanegg 58; · als unveränderbares Dokument (PDF) mittels
elektronischer Post an E- Mail:
anmeldung.hirschservo(at)hauptversammlung.at; · per Telefax an:
+43 1 8900 500 73; · per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT
598 (bitte unbedingt ISIN AT0000849757 im Text angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich
persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort zulässig.
Um die Administration für die Erteilung und den Widerruf von
Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die auf der Internetseite
der Gesellschaft veröffentlichten Formulare zu verwenden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
3.635.000 eingeteilt in 500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 958 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung 499.042 Stück.
Zutritt zur Hauptversammlung Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden
darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang der
Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass,
Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung
vorzulegen ist. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden.
Glanegg, am 29. Oktober 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel: 0676/5784006,
E-Mail: michaela.andritsch(at)hirsch-gruppe.com,
www.hirsch-gruppe.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
A-9555 Glanegg
Telefon: +43(0)4277 2211 120
FAX: +43(0)4277 2211 170
Email: investor(at)hirsch-gruppe.com
WWW: www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch