(ots) - Angesichts der bevorstehenden
Weihnachtsfeiern hat der Deutsche Hotel- und Gastronomieverband
(DEHOGA) dringend Nachbesserungen beim Arbeitszeitgesetz angemahnt.
"Im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die
tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden als Hauptbaustelle für
unsere Betriebe", sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges
der AHGZ - Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv
Mediengruppe). Auch viele Beschäftigte lehnten das "Arbeitszeitdiktat
von maximal zehn Stunden" ab.
Bei Feiern und Veranstaltungen, die länger als geplant dauern,
könnten die Betriebe nicht einfach die Belegschaft auswechseln. "Der
Gastronom steht also vor der Wahl: Dem Gästewunsch nicht entsprechen
oder aber ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen. Beides
ist schlecht." Die Korrekturen von Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD) bei der Arbeitszeitdokumentation zur Jahresmitte seien
nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Angekündigte
Erleichterungen für Saisonbetriebe seien in der Praxis nicht
feststellbar.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, sprach sich in
der AHGZ für eine dauerhafte Dokumentation der Arbeitszeiten aus. Nur
dann werde der Mindestlohn funktionieren. Im bevorstehenden
Weihnachtsgeschäft seien die Beschäftigten besonders engagiert. "Aber
auch hier dürfen Arbeitszeitregelungen nicht aus Profitdenken
gebrochen werden. Das Gastgewerbe muss dringend seine Arbeitsplätze
attraktiver machen." Es sei befremdlich, dass im Gastgewerbe das
Aufschreiben von Pausenzeiten sowie Anfang und Ende der Arbeitszeit
angeblich nicht zu bewältigen sei. "Hier müssen viele in der Branche
nachlegen und endlich gesetzeskonforme Arbeit anbieten."
Die vollständigen Interviews sind in der AHGZ Nr. 44 vom 31.
Oktober 2015 zu finden.
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