(ots) -
- Jeder dritte frischgebackene Vater nimmt heute Elternzeit.
- Die "Väterzeit" beeinflusst auch die Altersvorsorge.
Elternzeit bedeutet immer öfter auch "Väterzeit": Im vergangenen
Jahr nahmen 32 Prozent der Väter in Deutschland für ihren Nachwuchs
eine berufliche Auszeit.(1) Im Jahr 2006, vor Einführung des
Elterngeldes, waren es lediglich 3,5 Prozent.(2) Doch wie lange
dürfen Väter überhaupt Elternzeit nehmen? Wie viel Elterngeld steht
ihnen zu? Und was sollten Väter im Hinblick auf ihre Absicherung und
Vorsorge beachten? CosmosDirekt beantwortet wichtige Fragen.
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld gibt es für alle Mütter und Väter, die ihr Kind
vorrangig selbst betreuen möchten und deshalb nicht voll erwerbstätig
sind. Eltern ohne Erwerbseinkommen wie zum Beispiel Hausfrauen,
Studenten oder Arbeitslose können in der Regel mit dem
einkommensunabhängigen Mindestbetrag von 300 Euro rechnen. Einen
Antrag darauf stellt man bei der regionalen Elterngeldstelle.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Die Höhe des Elterngelds bemisst sich am Nettoeinkommen des
betreuenden Elternteils. So sind finanzielle Unterstützungen von
monatlich bis zu 1.800 Euro möglich. Tipp: Mit einem
Elterngeldrechner(3) lässt sich die voraussichtliche Höhe einfach
ermitteln.
Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?
Anspruchsberechtigte Elternpaare erhalten insgesamt maximal 14
Monate lang volle finanzielle Unterstützung für ihre Kinderbetreuung.
Wie lange die Babypause insgesamt gehen soll, darf jeder selbst
entscheiden. Für das Jahr 2012 stellte das Statistische Bundesamt
einen deutlichen Geschlechterunterschied fest: Frischgebackene Mütter
bezogen größtenteils zwischen 10 und 12 Monaten Kindergeld (92,7
Prozent), während die Mehrheit der Männer eine berufliche Auszeit von
bis zu 2 Monaten nahm (78,2 Prozent).(4)
Was bedeutet ElterngeldPlus?
Mit dem ElterngeldPlus können Mütter und Väter, die in Teilzeit
arbeiten, seit Anfang des Jahres doppelt so lange die finanzielle
Unterstützung für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Aus einem
Elterngeld-Monat werden also zwei ElterngeldPlus-Monate - mit
halbiertem Auszahlungsbetrag.
Verändert Erziehungszeit die gesetzliche Rente?
Bis zu drei Jahre Erziehungszeit werden pro Kind auf die Rente
angerechnet, sogar dann, wenn man bereits nach einem Jahr wieder
arbeitet. Die Kindererziehungszeit kann immer nur ein Elternteil in
Anspruch nehmen. Erziehen beide Eltern gemeinsam, hat grundsätzlich
die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater sie
erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame,
übereinstimmende Erklärung hierfür. Wichtig dabei: Die Erklärung gilt
für maximal 2 Monate rückwirkend. Wird die Frist verpasst, sammelt
man keine Rentenansprüche während der Erziehungszeit.
Wie wirkt sich Elternzeit auf die Riester-Rente aus?
Väter und Mütter mit Riester-Altersvorsorgevertrag können diesen
in der Elternzeit problemlos fortführen. Für eine volle Förderung ist
wichtig, den Mindesteigenbeitrag zu zahlen. In der Elternzeit gilt
für Riester-Verträge die übliche Regelung: Die volle Zulage erfordert
4 Prozent des Vorjahreseinkommens bzw. maximal 2.100 Euro Beitrag -
abzüglich Zulagen, auch wenn während der Elternzeit keine oder nur
geringe Einkünfte vorhanden sind. Dafür ist der Mindesteigenbeitrag
im ersten Jahr nach der Elternzeit vergleichsweise geringer, denn
auch dann ist das Vorjahreseinkommen maßgeblich.
Welcher Elternteil erhält die Kinderzulage zur Riester-Rente?
Die bis zu 300 Euro Zulage pro Jahr werden vom Staat für jedes
Kind gezahlt, für das Anspruch auf Kindergeld besteht - allerdings
jeweils nur an einen Elternteil. Standardmäßig wird das Geld auf den
Vertrag der Mutter angerechnet. Väter erhalten die Kinderzulage zur
Riester-Rente nur dann, wenn beide Elternteile diesen Antrag
gemeinsam stellen. Die Auszahlung der Riester-Kinderzulage an den
Vater ist stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb immer wieder
neu beantragt werden.
Welche Versicherungen sollte man überprüfen?
Frischgebackene Väter sollten ihre Erziehungszeit nutzen, um einen
prüfenden Blick auf den Versicherungsschutz zu werfen. Eine
Risikolebensversicherung ist für junge Familien ebenso empfehlenswert
wie ein Berufsunfähigkeitsschutz - besonders für den Hauptverdiener.
Wer diese Policen bereits hat, kann bei vielen Anbietern mit der
Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöhen. Familien sollten mindestens das Fünffache
des Jahresnettoeinkommens des Hauptverdieners absichern. Die
vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sollte idealerweise nicht weniger
als 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen.
(1) Statistisches Bundesamt 2015:
http://ots.de/JSrIm
(2) Statistisches Bundesamt 2012:
http://ots.de/EnNZF
(3) Elterngeldrechner:
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
(4) www.sozialpolitik-aktuell.de:
http://ots.de/WCVTd
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-väterzeit
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