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November ist die hohe Zeit des Autoversicherungswechsels. Viele
Autofahrer stellen ihre Kfz-Versicherung jetzt auf den Prüfstand:
Stimmt der Preis? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld? Beide
Fragen sollten geklärt sein, bevor man sich für die Fortführung der
Police oder für einen Wechsel entscheidet. Um sich einen
Marktüberblick zu verschaffen, nutzen viele Autobesitzer ein
Online-Portal. Bei einem allein sollte es nicht bleiben.
Verbrauchermedien raten, auf mindestens zwei Vergleichsportalen nach
der günstigsten Police zu suchen. Doch selbst damit lässt sich nicht
die gesamte Angebotspalette abbilden. Kein Portal listet alle
Kfz-Versicherer. Zur Abrundung empfehlen Verbrauchermedien
mittlerweile auch, direkt die Website preisgünstiger
Kfz-Versicherungen anzusteuern.
Der günstige Preis ist das eine, die Versicherungsleistungen sind
das andere. Um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben,
rät die HUK-COBURG, die Leistungen auf den Prüfstand zu stellen oder
unter die Lupe zu nehmen. So legen z. B. Verbraucherschützer viel
Wert auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt
der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro sollte in der
eigenen Police eine 100-Millionen-Euro-Deckung stehen.
Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben
Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art und
nicht nur bei Marder-, sondern generell bei Tierbiss. Mitversichert
sind zudem die Folgeschäden, die der Tierbiss am eigenen Pkw
hinterlässt.
Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen.
Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr
durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für
Besitzer von Neuwagen - aber auch von neuen Gebrauchtwagen - ist der
Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die
Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für
neue Gebrauchtwagen in den ersten eineinhalb bzw. zwei Jahren.
Zusätzliches Einsparpotential bieten in der Kasko-Versicherung Tarife
mit Werkstattbindung. Wer sich entscheidet, sein beschädigtes Auto im
Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann von
Beitragsnachlässen profitieren.
Versicherungswechsel
In der Regel läuft, wie die HUK-COBURG mitteilt, ein
Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines
Jahres. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1.
Januar wechseln will, muss dies bis einschließlich 30. November tun.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter
Eingang beim Versicherer. - Bevor man kündigt, sollte die
Deckungszusage des neuen Kfz-Versicherers vorliegen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. (09561) 96-2084
E-Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de