(ots) - Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz
verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei wird
nicht nur untersucht, inwiefern Beschäftigte etwa durch Lärm,
Gefahrstoffe oder körperlich schwere Arbeit belastet werden. Auch der
Aspekt psychische Belastung gehört ebenfalls in eine
Gefährdungsbeurteilung. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) gibt an ihrem Stand, E 52 in Halle 10, auf der
Messe A+A in Düsseldorf der betrieblichen Praxis Anregungen und
Orientierung für die Durchführung. Im Mittelpunkt steht das
BAuA-Fachbuch "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung -
Erfahrungen und Empfehlungen". Zudem stehen die BAuA-Experten als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Arbeitsbedingte psychische Belastung umfasst Faktoren wie
Arbeitsintensität, soziale Unterstützung oder Merkmale der
Arbeitszeitgestaltung. Psychische Belastung ist nicht per se als
negativ zu bewerten. Herausfordernde Arbeitsaufgaben können
beispielsweise motivierend sein und zur Weiterentwicklung der
persönlichen Fähigkeiten der Beschäftigten beitragen. Die Gesundheit
kann jedoch auch durch psychische Belastung beeinträchtigt werden,
beispielsweise bei ständig hohem Zeit- und Leistungsdruck oder
ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Ziel der Gefährdungsbeurteilung
ist es, in solchen Fällen passende Gestaltungsmaßnahmen zu
entwickeln, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Der betrieblichen Praxis bereitet dieser Prozess der
Gefährdungsbeurteilung allerdings erhebliche Schwierigkeiten. Daher
hat die BAuA im Rahmen eines Forschungsprojektes konkrete
betriebliche Vorgehensweisen untersucht und diese Ergebnisse zusammen
mit weiteren Hinweisen und Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung in
einem Fachbuch veröffentlicht. Es stellt mögliche Vorgehensweisen zur
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dar und berücksichtigt
dabei alle Prozessschritte. Zu den Inhalten gehören auch
Praxisbeispiele, die veranschaulichen, wie die Gefährdungsbeurteilung
von psychischen Belastungen in unterschiedlichen Betrieben umgesetzt
wurden. Darstellungen von Methoden und Porträts beispielhaft
ausgewählter Instrumente und Verfahren vermitteln einen Eindruck
davon, wie psychische Belastungen bei der Arbeit ermittelt, beurteilt
und wie Maßnahmen abgeleitet werden können. Der Nutzer kann sich an
grundsätzlichen Hinweisen und Empfehlungen orientieren, wenn er eine
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung plant und organisiert.
Die Experten am Stand der BAuA beraten über die Inhalte des
Fachbuchs hinaus Messebesucher, die sich mit dem Thema
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung befassen oder befassen
möchten.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
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