(ots) - Unfälle durch technische Defekte an Fahrzeugen sind
auf deutschen Straßen die absolute Ausnahme. Ein wichtiger Grund
hierfür ist die regelmäßige technische Untersuchung aller
Kraftfahrzeuge, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Allein TÃœV
Rheinland nimmt Jahr für Jahr rund 2,6 Millionen so genannte
Hauptuntersuchungen bei Autos, Motorrädern oder Lkws ab - entweder an
einer seiner rund 140 Servicestationen bundesweit oder in einer
Werkstatt.
Rund zwei Drittel alle Fahrzeuge, die zur Untersuchung rollen,
sind ohne technische Mängel. Sie erhalten - genau wie die Fahrzeuge
mit geringen technischen Mängeln - die erforderliche Prüfplakette für
das Nummernschild. Etwas mehr als 10 Prozent der Fahrzeuge fallen bei
der Untersuchung zunächst durch. Aber auch für sie gilt: "Durch die
Prüfung von TÜV Rheinland haben alle Fahrer einen unabhängigen Check
über den technischen Zustand ihres Kraftfahrzeugs", so TÜV
Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.
Terminvereinbarung spart Wartezeit
Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung
(HU), danach beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Fälligkeit der
Prüfung steht im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung
Teil I. Auskunft gibt aber auch die farbige Plakette auf dem hinteren
Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr - etwa 2017 - der
nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat,
beispielsweise "6" für Juni. Termine für die HU lassen sich bei TÜV
Rheinland online unter www.tuv.com/termin oder über die in
Deutschland kostenfreie Service-Hotline 0800 8838 8838 vereinbaren.
Technischer Zustand wird genau geprüft
Für den Check wird der Fahrzeugschein beziehungsweise bei neueren
Autos die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt, also mitbringen.
Technisch interessierten Kunden bietet TÜV Rheinland die Möglichkeit,
den Prüfer beim Fahrzeugcheck zu begleiten, um sich das Ergebnis oder
etwaige Mängel erläutern zu lassen. Die Hauptuntersuchung folgt einem
festgelegten Ablauf, der auch eine kurze Probefahrt beinhaltet. Die
Prüfung umfasst rund 160 Punkte. Dazu zählen unter anderem, die
Bremsanlage, Lenkanlage, Beleuchtung und Scheiben, Beleuchtung, sowie
Achsen und Räder, elektrische Anlagen und weitere
Sicherheits¬einrichtungen, Fahrgestell und Karosserie.
"Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben
oder von einer Werkstatt beseitigen lassen. Das erspart eine
Nachuntersuchung", betont TÃœV Rheinland-Fachmann Sander. Auf der TÃœV
Rheinland-Website finden sich detaillierte Checklisten für den
HU-Termin. Am häufigsten monieren die Prüfer fehlerhafte
Beleuchtungseinrichtungen, obwohl sich die Funktion von
Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht kontrollieren lässt.
Ist kein Beifahrer zur Stelle, hilft beim Check der Bremslichter eine
Schaufensterscheibe oder in der Dunkelheit das Garagentor oder eine
Hauswand.
Plakette auch bei geringen Mängeln
Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt
es eine neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten
Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die
Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des
Fahrzeugs den im Bericht vermerkten Defekt unverzüglich beheben
lassen. Das erhöht die Verkehrssicherheit und vermeidet bei einer
Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Wird die Plakette wegen
erheblicher Mängel verweigert, ist das Fahrzeug unverzüglich zu
reparieren, die Wiedervorführung des Fahrzeuges zur Nachuntersuchung
muss innerhalb eines Monats erfolgen.
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