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Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit / Neuer Bericht zur Qualität der Arbeit erschienen

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(ots) - Im Jahr 2014 gaben in Deutschland über die
Hälfte der vollzeittätigen Selbstständigen (53,0 %) an, gewöhnlich
über 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dies gilt nach internationaler
Konvention als überlange Arbeitszeit. Unter den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Vollzeit betrug dieser Anteil lediglich 7,0 %. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung
des Indikatorenberichts "Qualität der Arbeit - Geld verdienen und was
sonst noch zählt" mitteilt, lag damit im Jahr 2014 der Anteil der
Vollzeiterwerbstätigen, die gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche
arbeiten, bei 12,3 %. Der Anteil der Erwerbstätigen mit überlanger
Arbeitszeit ist seit seinem Höchststand im Jahr 2012 (13,6 %) wieder
etwas zurückgegangen.

Insbesondere Führungskräfte waren häufiger von überlanger
Arbeitszeit betroffen: 37,6 % der Vollzeiterwerbstätigen in
Führungsposition arbeiteten gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche.
Dies ist jedoch zum Teil auch auf den überdurchschnittlich hohen
Anteil Selbstständiger unter den Führungskräften (50,7 %)
zurückzuführen. Während 63,9 % der selbstständigen Führungskräfte in
Vollzeit Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche aufwiesen,
berichtete nur gut jeder vierte abhängig Beschäftigte in
Führungsposition (26,4 %) von überlanger Arbeitszeit.

Vollzeiterwerbstätige Männer wiesen mit 15,0 % deutlich häufiger
überlange Arbeitszeiten auf als Frauen (7,2 %). Dies lässt sich unter
anderem darauf zurückführen, dass Frauen im Vergleich zu Männern
deutlich seltener Führungspositionen ausüben.

Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen, die eigentlich eine
Vollzeitstelle gesucht haben, lag im Jahr 2014 bei 13,6 %. Männer
(18,5 %) waren häufiger betroffen als Frauen (12,4 %). Der Anteil der
unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten hat sich seit 1992 (5,4 %) fast




verdreifacht. Nach seinem Höchststand von 22,3 % im Jahr 2006 ist er
seit 2009 jedoch wieder kontinuierlich gesunken.

Abend- und Nachtarbeit, wie auch überlange Arbeitszeiten können
den Raum für private Aktivitäten einschränken und auch mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergehen. Gut ein Viertel der
Erwerbstätigen (25,7 %) arbeitete 2014 regelmäßig am Abend, das heißt
von 18 bis 23 Uhr. Im Jahr 1992 hatte der Anteil mit 14,9 % auf einem
deutlich niedrigeren Niveau gelegen. Im gleichen Zeitraum ist die
Nachtarbeit (von 23 bis 6 Uhr) lediglich um 1,4 Prozentpunkte von 7,2
% auf 8,6 % gestiegen. Selbstständige (36,6 %) arbeiteten 2014
häufiger am Abend als Arbeitnehmer (24,4 %). Bei der Nachtarbeit
zeigte sich ein umgekehrtes Bild: Während 5,2 % der Selbstständigen
auch in der Nacht arbeiteten, lag der Anteil unter den Arbeitnehmern
bei 9,2 %.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Lisa Günther
Telefon: (0611) 75-2285
www.destatis.de/kontakt




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Datum: 03.11.2015 - 08:00 Uhr
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