(ots) - Berlin, 03.11.2015 - Der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat im Vorfeld
der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung der
Sterbehilfe am kommenden Freitag seine Forderung nach einem Verbot
der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt. In einem Schreiben an
alle Bundestagsabgeordneten stellte er sich hinter den Gesetzentwurf
der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der
ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht und auf
weitere rechtliche Regelungen verzichtet. Zugleich wies er
Behauptungen zurück, der Entwurf kriminalisiere die Ärzte. Nach
eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung könne die
Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft
erkennen. "Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung
der Abgeordneten und auch einiger Ärzte", stellte der BÄK-Präsident
gegenüber den Bundestagsabgeordneten klar. Unwahr sei auch die
Behauptung, es gäbe einen "Flickenteppich" von Bestimmungen in den
ärztlichen Berufsordnungen. Richtig sei vielmehr, dass aus Gründen
des Föderalismus unterschiedliche Formulierungen Eingang in die
Berufsordnungen gefunden hätten. "Alle 17 Kammerpräsidenten
Deutschlands haben daher in einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2014
gemeinsam festgestellt, dass es nicht zu den ärztlichen Aufgaben
gehört, sich am Suizid eines Patienten helfend zu beteiligen. Dies
beinhaltet die in allen 17 Berufsordnungen wortgleich verankerte
"Generalpflichtenklausel" (§ 1(2) MBO)", so Montgomery. Anders als
behauptet, würden die Ärztekammern auch keine Approbationen
entziehen. Dazu seien die Ärztekammern überhaupt nicht legitimiert.
"Vielmehr handelt es sich hierbei um eine den staatlichen Behörden
vorbehaltene Aufgabe", heißt es abschließend in dem Schreiben.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse(at)baek.de
www.baek.de