(ots) - Rund 2,8 Millionen Autofahrer bekommen jährlich
Punkte in Flensburg, weil sie mindestens 21 Stundenkilometer zu
schnell unterwegs waren. Wenn's geblitzt hat, sind der Schreck und
die Verunsicherung groß. War ich wirklich so schnell? Wurde überhaupt
richtig gemessen? Bekomme ich Punkte oder gar ein Fahrverbot? Fragen,
denen sich in solchen Fällen die - für Mitglieder exklusive -
ADAC-Rechtsberatung in der Münchner Zentrale des Automobilclubs
annimmt. Dort melden sich täglich bis zu 1.500 Mitglieder mit Fragen
rund um Auto, Verkehr und Mobilität. Die Verkehrsjuristen haben die
sieben häufigsten Fragen nach Geschwindigkeitsverstößen
zusammengestellt - und ihre Antworten:
Ich musste schnell zum Flieger. Komme ich damit um ein Fahrverbot
herum? Nein, wenn es sonst nichts Entlastendes gibt. Im Gegenteil:
Wer sich so rechtfertigt, gibt zu, absichtlich zu schnell gefahren zu
sein - und riskiert wegen Vorsatz eine Verdoppelung der Geldbuße.
Sind die Messgeräte zuverlässig? Sie sind in der Regel korrekt.
Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche
Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht
stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und
klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures
Sachverständigengutachten gibt.
Kann ich mein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln? Nur im
Ausnahmefall, wenn ganz besondere Gründe vorliegen. Insbesondere,
wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto
gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere
Geldbuße - meist wird verdoppelt - von einem Fahrverbot abgesehen
werden.
Ich bin ein 18-jähriger Fahranfänger und mit 21 Stundenkilometern
zu schnell geblitzt worden. Verlängert sich jetzt nach Rechtskraft
des Bußgeldbescheids meine Probezeit? Ja, von zwei auf vier Jahre.
Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden:
Kostenpunkt rund 250 Euro.
Ich habe das Tempo-30-Schild glatt übersehen. Lohnt sich ein
Einspruch? Kaum. Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu
erkennen war - das prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle
einrichtet.
Ich habe wegen 13 Stundenkilometern zu viel kein Verwarnungsgeld,
sondern gleich einen teuren Bußgeldbescheid bekommen. Warum? Das kann
passieren, wenn das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verloren
geht. Dies wertet die Behörde als "nicht bezahlt" und erlässt einen
Bußgeldbescheid. Dann werden neben 25 Euro Strafe auch 28,50 Euro
Verfahrenskosten fällig. Wer einen Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt
das Geld erstattet.
Reicht ein schlechtes Foto? Das Foto muss eine zweifelsfreie
Identifizierung erlauben. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es
einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen.
Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage.
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Pressekontakt:
Jochen Oesterle
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