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Der ACV Automobil-Club Verkehr erneuert seine Kritik an dem
Einsatz von Ventilwächtern. "Es ist eine absurde
Vollstreckungsmethode", so Vizepräsident Jürgen Koglin, "bei der
Städte und Kommunen Verkehrsteilnehmer vorsätzlich in eine Situation
bringen, in der sie nur schwer die Kontrolle über ihr Fahrzeug
behalten können."
Zu geringer Luftdruck beeinflusst das Fahrverhalten
Ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h entweicht Luft aus dem
Reifen. "Ein zu niedriger Luftdruck hat gefährlichen Einfluss auf die
Fahreigenschaften", warnt Koglin. Der Bremsweg wird verlängert, und
die Lenkungswirkung verzögert sich gefährlich. Vor dem Hintergrund,
dass in vielen Verkehrssituationen eine schnelle Reaktion des Fahrers
über Leben und Tod entscheiden kann, sind Ventilwächter eine sehr
fragwürdige Methode.
Gefährlich - Fahrzeug bleibt an Unfallschwerpunkten stehen
Das Fahrzeug kommt durch den Einsatz dieser Geräte erst nach rund
600 Metern zum Stehen. Bleibt der Fahrer an gefährlichen
Unfallschwerpunkten wie eine schlecht einsehbare Kurve oder mitten
auf der Kreuzung liegen, gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern
auch andere Verkehrsteilnehmer. "Zudem schließt sich bei Folgeschäden
durch einen Unfall die Haftungsfrage an", gibt Koglin zu bedenken.
Plattfuß für Rundfunkmuffel
In Deutschland werden Ventilwächter seit mehr als zehn Jahren
eingesetzt, wenn Schuldner auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
nicht reagiert haben. Seit neuestem legen Behörden auch die Autos von
Rundfunkmuffeln lahm.
Ventilwächter günstigere Alternative als Parkkralle?
"Für die Nichtzahlung von Gebühren gibt es gerichtsfeste
Verfahrensabläufe wie Mahnbescheid und Pfändung", sagt Koglin.
GEZ-Gebühren stehen für den ACV in keinerlei Zusammenhang mit dem
Kfz. Falls die Behörden an einer Vollstreckung über das Fahrzeug
festhalten, appelliert der ACV an den Einsatz von Parkkrallen, die
den Schuldner daran hindern sein Fahrzeug zu bewegen, statt ein
beeinträchtigtes Fahrzeug auf die Straße zu lassen.
Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, ACV Automobil-Club Verkehr,
Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln, www.acv.de, brueckmann(at)acv.de,
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