(ots) -
Das Gesetz zur Palliativ- und Hospizversorgung, das
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe Ende April vorlegte, wird
morgen im Bundestag in zweiter Lesung beraten. Es sieht
Verbesserungen in der Versorgung schwerkranker und sterbender
Menschen vor und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Der ASB begrüßt ausdrücklich den Ausbau der Angebote in der
Hospiz- und Palliativversorgung. Bereits im Juni 2015 hatte der ASB
jedoch in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf grundlegende
Voraussetzungen angemahnt, um die Situation für die Betroffenen
spürbar und flächendeckend zu erleichtern, die nach wie vor nicht
berücksichtigt werden.
Dazu gehören neben der Finanzierung von Beratungsangeboten die
gezielte Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften in der
palliativen Versorgung sowie eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft
für die Betroffenen und ihre Angehörigen in stationären
Pflegeeinrichtungen. Bei Übernahme von Maßnahmen der Allgemeinen
Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) in den Leistungskatalog der
Häuslichen Krankenpflegerichtlinie mahnt der ASB jedoch an, das
Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen. Viele Einrichtungen
erbringen schon jetzt Leistungen der AAPV und haben bisher keine
Möglichkeit, diese mit den Kassen abzurechnen.
ASB-Präsident Franz Müntefering, der sich für eine
gesellschaftliche Enttabuisierung des Themas "Tod und Sterben"
einsetzt, betont: "Das Sterben gehört zum Leben. Damit wir es
menschenwürdig gestalten können, müssen wir die Möglichkeiten dafür
schaffen. Sei es in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen
oder zu Hause." Das Gesetz zur Palliativ- und Hospizversorgung sei
ein guter Schritt in diese Richtung. "Es genügt aber nicht, dass eine
hospizlich-palliative Versorgung möglich ist und im Gesetz steht", so
Müntefering. "Sie muss auch stattfinden und zwar überall. Es muss
sich nun etwas bewegen."
Die vollständige Stellungnahme des ASB zum Gesetzentwurf zur
Palliativ- und Hospizversorgung finden Sie hier:
www.asb.de/gesetz-zur-hospiz-und-palliativversorgung
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