(ots) - Gemeinsam mit dem kölner forum medienrecht e.V. hat
die Deutsche Stiftung Eigentum gezielte Vorschläge zur Novellierung
des Urhebervertragsrechts vorgelegt.
Der sogenannte "Kölner Entwurf" beseitigt Schwachstellen und
Defizite des geltenden Gesetzes. Im Gegensatz dazu legt er die
Nutzungsarten bei pauschalen Nutzungsrechten klar fest, begrenzt die
Laufzeit von Urheberverträgen und räumt eine kollektive Klagebefugnis
im Bereich der Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregeln ein.
Letzteres soll vor allem das Blacklisting - die Ausgrenzung von
schwierigen Urhebern - verhindern.
Der "Kölner Entwurf" liegt nun in Buchform vor und gehört zur
Schriftenreihe "Bibliothek des Eigentums" der Deutschen Stiftung
Eigentum. Der Band dokumentiert die Reformdiskussion und hilft beim
Verständnis des jüngst vorgelegten Referentenentwurfs des
Bundesjustizministeriums, der viele Strukturentscheidungen des
"Kölner Entwurfs" aufgegriffen hat.
Das Urhebervertragsrecht ist der wichtigste Schlüssel, er regelt
angemessene Vergütung und Verwertung von kreativen Leistungen - sei
es im Bereich Buch und Presse, Film und Fernsehen oder Design. Mit
dem Kölner Entwurf ist ein Gesetzentwurf gelungen, der praxisnahe und
angemessene Lösungen für Kreative vorlegt, denn ohne entsprechenden
Schutz der Urheber verkümmert das geistige Eigentum.
Das Buch mit seiner umfangreichen Materialsammlung wird dem
Gesetzgeber, vertreten durch die Vizepräsidentin des Deutschen
Bundestages Petra Pau, am 4.11.2015 um 12.00 Uhr in der
Landesvertretung Sachsen-Anhalt übergeben.
Den Festvortrag hält die ehemalige Bundesjustizministerin Prof.
Dr. Herta Däubler-Gmelin, unter deren Federführung das erste
Reformgesetz zum Urhebervertragsrecht im Jahr 2002 entstanden ist.
Fotos von der Übergabe an den dt. Bundestag am 4.11.2015 können
auf Wunsch gerne zur verfügung gestellt werden.
Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich in Politik und
Gesellschaft für die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Eigentum ein.
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Heidrun von der Schulenburg
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