(ots) - Union fordert hohe Umwelt-, Sozial-, Governance-
und Menschenrechtsstandards
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch ein Gesetz beschlossen, welches Deutschland den Beitritt zur
Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ermöglicht. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:
"Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank wird künftig einen
wichtigen Beitrag zum Aufbau notwendiger Infrastruktur in weniger
entwickelten Regionen in Asien leisten. Mit ihrer Hilfe sollen vor
allem die Finanzierungslücken in den Bereichen Energie, Verkehr,
Telekommunikation, ländliche Infrastruktur, Stadtentwicklung und
Logistik geschlossen werden.
Für die Unionsfraktion ist diese Teilnahme ein weiterer wichtiger
Beitrag zu dem erfolgreichen Engagement Deutschlands in
internationalen Entwicklungs- und Finanzinstitutionen zur Förderung
von Infrastrukturprojekten. Durch unsere Beteiligung ermöglichen wir
auch unserer Wirtschaft neue Chancen in Asien. Sie wird die
Möglichkeit haben, sich für die Umsetzung der Projekte zu bewerben.
Bei allen Chancen für unsere Wirtschaft, dürfen wir aber Umwelt-,
Sozial-, Governance- und Menschenrechtsstandards nicht aus dem Blick
verlieren. Daher fordern wir, dass sich die Asiatische
Infrastruktur-Investitionsbank zu dem Ziel bekennt, hohe Standards
anzuwenden und modernen und fairen Beschaffungsregeln zu folgen. Vor
diesem Hintergrund erwarten wir, dass sich die Bundesregierung bei
den weiteren Verhandlungen über diese Standards in diesem Sinne
einsetzt."
Hintergrund:
Dem Gesetzentwurf liegt das von der Bundesrepublik am 29. Juni
2015 in Peking unterzeichnete Übereinkommen zur Gründung der
Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) zugrunde.
Die AIIB plant eine Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu Anfang
Januar 2016. Die Bundesregierung strebt einen Abschluss des
Ratifikationsprozesses bereits Mitte Dezember 2015 an. Damit würde
Deutschland zu den ersten Ländern gehören, die bereits bei
Inkrafttreten des Übereinkommens vollumfängliches Mitglied werden.
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