(ots) - Am 03.11.2015 ist es zu einer weiteren
Horrornachricht von Volkswagen gekommen: Laut den eigenen Angaben von
VW soll es Unregelmäßigkeiten bei den CO²-Werten bei 800.000
Fahrzeugen geben. Der VW-Konzern gibt zu, dass bei der
CO²-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO²- und damit
auch Verbrauchsangaben festgestellt wurden. Betroffen seien ganz
überwiegend Fahrzeuge mit Dieselmotoren, es gehe jedoch auch um Autos
der Typen Polo, Golf und Passat mit Benzinmotoren. Bei Audi seien A1-
und A3-Modelle betroffen, bei Skoda der Octavia und bei Seat der Leon
und der Ibiza. Betroffen sein sollen hauptsächliche Dieselmotoren,
aber auch Benzinmotoren.
Der VW-Konzern räumt Betrug bei der Typenzulassung ein. Betroffen
sind vor allem die Blue-Motion-Modelle. VW gesteht ein, dass von der
Motorabteilung die Verbrauchswerte zu niedrig angegeben wurden. Mit
diesen Werten hätten die Fahrzeuge ihre Typenzulassung erhalten. Als
Beispiel nennt die FAZ-Online ein Golf Bluemotion, der mit 90g CO²/km
angegeben ist und tatsächlich mehr als 100g ausstößt.
Es ist ein weiterer Skandal bei VW. Nunmehr wurde nicht nur
manipulative Software eingesetzt, sondern es wurde bewusst betrogen
durch falsche Angaben der Verbrauchswerte und es CO² Ausstoßes.
Betrachtet man sich das oben genannte Beispiel des Golf Bluemotion
liegt der wahre CO²-Verbrauch mehr als 10% über den betrügerischen
Angaben. Wenn ein Fahrzeug mehr CO² ausstößt, verbraucht es auch
dementsprechend mehr Sprit. Es kann also davon ausgegangen werden,
dass die Fahrzeuge im oben genannten Beispiel mehr als 10% Sprit mehr
als angegeben benötigen. Gerade Kunden, die einen PKW Bluemotion von
VW erworben haben, legen besonderen Wert auf Sparsamkeit und geringen
CO²-Ausstoß. Offensichtlich wurden diese Autokäufer bewusst
geschädigt und betrogen vom VW-Konzern.
Dies sollten Autokäufer jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Ihnen
stehen zahlreiche Rechte zu. So hat der Bundesgerichtshof bereits am
08.05.2007 entschieden unter dem Aktenzeichen VIII ZR 19/05, dass
dann, wenn der Benzinverbrauch höher als 10% über den Angaben des
Herstellers liegt, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteres
möglich ist. Auch das OLG Hamm hat dies mit Urteil vom 7. Februar
2013, Aktenzeichen I-28 U 94/12 bestätigt. Es liegt zu dieser
Rechtsfrage also bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Dort
lag aber noch nicht einmal ein Betrug vor. In dem Fall von VW ist es
den Kunden nicht zuzumuten, diesen Betrug hinzunehmen. Es wird
deshalb bereits aufgrund der Falschangaben ein Rücktritt möglich
sein.
Kunden, die von dem Betrug durch VW betroffen sind, können daher
sofort ihre Rechte geltend machen und vom Kaufvertrag zurück treten.
Zu berücksichtigen ist, dass eine Verjährungsfrist greift, mit der
die Ansprüche verjähren können. PKW-Geschädigte sollten daher nicht
zögern und umgehend tätig werden.
Bei der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, haben
sich bereits einige Tausend PKW-Geschädigte des Dieselskandals
gemeldet, um sich beraten zu lassen. Die Kanzlei geht nunmehr
gebündelt und massiv gegen VW vor, um VW zu einer angemessenen
außergerichtlichen Lösung zu zwingen. Nur im Notfall werden
Klageverfahren gegen VW eingeleitet. Eine erste Klage gegen VW wurde
bereits eingereicht. PKW-Geschädigte sollten daher nicht zögern und
das kostenfreie Erstberatungsangebot der Kanzlei in Anspruch nehmen
unter:
www.vw-schaden.de
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer
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