(ots) - Wer auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause
einen Unfall hat, erhält in vielen Fällen Hilfe von der gesetzlichen
Unfallversicherung. Deren Schutz gilt grundsätzlich für die direkte
Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. In bestimmten Fällen sind
aber auch Umwege versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
Streckenwahl flexibel
"Die direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeit muss nicht
unbedingt die kürzeste sein", erklärt Sandra Kollecker,
Sozialversicherungsrechtsexpertin der BGW. "Es geht hier eher darum,
dass man direkt von A nach B fährt und keine Zwischenziele ansteuert.
Selbstverständlich darf man dabei auch eine möglichst
verkehrsgünstige und sichere Route wählen."
Fahrgemeinschaften versichert
Auch wer eine Fahrgemeinschaft nutzt, die verschiedene Wohnungen
und Arbeitsstätten anfährt, braucht keine Angst um den
Versicherungsschutz zu haben. "Ãœbrigens muss eine Fahrgemeinschaft
nicht zwangsläufig nur aus Berufstätigen bestehen", fügt Kollecker
hinzu. "Wenn Eltern ihre Kinder auf dem Weg zur Arbeit zum
Kindergarten oder zur Schule bringen, ist dies ebenfalls eine
unfallversicherte Fahrgemeinschaft."
Einkäufe nicht versichert
Wer dagegen morgens noch schnell zum Bäcker fährt oder nachmittags
einen Abstecher zum Supermarkt macht, ist auf diesen Umwegen in der
Regel nicht versichert. Denn das Einkaufen gehört zum Privatleben und
damit der Weg zum Laden ebenso. "Der Versicherungsschutz ist auf
solchen Umwegen zumindest unterbrochen, bis man die direkte Strecke
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder erreicht", erklärt die
Expertin. "Dauert die Unterbrechung des Heimwegs länger als zwei
Stunden, so zählt auch der restliche Weg zur Freizeit und ist dann
nicht mehr versichert."
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Ãœber die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in
über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
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Torsten Beckel / Sandra Bieler
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