(ots) - Bundestag beschließt Hospiz- und Palliativgesetz
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung das
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland beschlossen. Dazu erklären die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, und die zuständige
Berichterstatterin Emmi Zeulner:
"Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Versorgung Schwerstkranker
und Sterbender. Unabhängig davon, wo die Menschen ihren Lebensabend
verbringen - ob in ihrem eigenen Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung,
im Hospiz oder im Krankenhaus -, können sie sich künftig auf eine
bessere Versorgung verlassen. Im Zuge der parlamentarischen
Beratungen konnten wir gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf
des Ministeriums noch entscheidende Verbesserungen erreichen.
Jährlich sterben mehr als 400.000 Menschen in deutschen
Krankenhäusern. Da jedoch nur 15 Prozent der Häuser über eine
Palliativstation verfügen, wird diesen künftig über ein Zusatzentgelt
die Möglichkeit eröffnet, fachlich vielfältige Palliativdienste
bereitzustellen. Mit diesen Diensten können auch in Häusern ohne
eigene Palliativstation die Patienten eine geeignete Schmerztherapie
und menschliche Begleitung erhalten. Kleine Krankenhäuser können den
Dienst auch über Kooperationen organisieren.
Des Weiteren verbessern wir die Finanzierung der ambulanten
Hospizdienste. Wir stellen sicher, dass sich die Krankenkassen
künftig nicht nur an den Personal-, sondern auch den Sachkosten der
Dienste beteiligen. Davon werden vor allem Hospizdienste im
ländlichen Raum profitieren, die oftmals lange Anfahrtswege haben.
Durch die bessere finanzielle Ausstattung haben die Hospizdienste
auch mehr Spielräume, etwa um die Trauerbegleitung von Angehörigen
mit zu unterstützen.
Schließlich können sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse über
die Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung beraten lassen. Zu
dieser Beratungsleistung zählen auch Informationen über persönliche
Vorsorgeentscheidungen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und
Betreuungsvollmacht.
Eine wichtige Forderung, die in den vergangenen Monaten an uns
herangetragen wurde, ist die Qualitätssicherung. Diese haben wir
aufgegriffen. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass das hohe Niveau
der Hospiz- und Palliativversorgung in den verschiedenen Sektoren
gesichert und ausgebaut wird.
Um zu gewährleisten, dass die beschlossenen Maßnahmen wie
vorgesehen greifen, sind im Gesetz umfassende Berichtspflichten und
Überprüfungen vorgesehen. So können wir die Entwicklung weiter im
Blick behalten.
Bereits heute leisten die zahlreichen Ehrenamtlichen der
Hospizbewegung unschätzbar wertvolle Arbeit bei der Betreuung
Schwerstkranker und Sterbender. Sie sind und bleiben eine Säule der
Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland und verdienen unseren
ganzen Respekt."
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