(ots) - "Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, den Willen
der Menschen umzusetzen, die sich zu Lebzeiten fĂŒr eine Organspende
nach ihrem Tod entschieden haben". Dies erklÀrte der Medizinische
Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Dr. med.
Axel Rahmel, heute im Rahmen des 11. DSO-Jahreskongresses vor ĂŒber
250 Medizinern und PflegekrÀften in Frankfurt am Main.
Die KrankenhĂ€user darin umfassend zu unterstĂŒtzen, sieht der
Medizinische Vorstand als derzeit dringlichste Aufgabe.
Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wurden bereits
die Grundlagen fĂŒr eine strukturelle Verbesserung geschaffen:
FlÀchendeckend wurden EntnahmekrankenhÀuser benannt und
Transplantationsbeauftragte eingesetzt.
"Gesetze und Richtlinien schaffen die Rahmenbedingungen fĂŒr die
Organspende - erfolgreich wird sie aber erst durch das persönliche
Engagement und den Einsatz jedes Einzelnen. Das gilt fĂŒr die
Transplantationsbeauftragten, die Koordinatoren der DSO, die
Entnahmechirurgen und alle, die direkt oder indirekt am
Organspendeprozess beteiligt sind", so Rahmel weiter. "Jetzt ist es
an uns allen, auf Grundlage des Transplantationsgesetzes und unter
konsequenter Einhaltung aller Richtlinien, gemeinsam die Strukturen
in der Organspende und Transplantation im Sinne der Transparenz und
QualitÀtssicherung kontinuierlich weiter zu verbessern", ergÀnzt der
KaufmÀnnische DSO-Vorstand, Thomas Biet. Wichtige Schritte dazu
seien u.a. mit der Ăberarbeitung der Richtlinien zur Feststellung des
irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, zum Ausbildungscurriculum fĂŒr
Transplantationsbeauftragte und zur QualitÀtssicherung in den
EntnahmekrankenhÀusern und Transplantationszentren bereits getan, so
Biet. Die aktuell veröffentlichten Verfahrensanweisungen der DSO
seien ein weiterer wichtiger Baustein fĂŒr die Zusammenarbeit im
Organspendeprozess.
KrankenhÀuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende
unterstĂŒtzen.
Durch die Novellierung des Transplantationsgesetzes sind
inzwischen alle EntnahmekrankenhÀuser aufgerufen,
Transplantationsbeauftragte zu benennen. In den zurĂŒckliegenden
Monate war es eines der wichtigen Ziele der Koordinatoren der DSO,
mit diesen Ansprechpartnern in den Kliniken Kontakt aufzunehmen, um
den UnterstĂŒtzungsbedarf der KrankenhĂ€user zu ermitteln und
gleichzeitig die vielfĂ€ltigen UnterstĂŒtzungsangebote der DSO
darzulegen. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf die mehr als
1.100 Kliniken ohne neurochirurgische Abteilung gelegt. Im
vergangenen Jahr wurden dort insgesamt nur 230 Organspenden
realisiert. Im Vergleich dazu waren es in an den 38 Unikliniken 260
Spenden und den 124 Kliniken mit Neurochirurgie 374 Organspenden. In
jeder einzelnen dieser Kliniken ohne Neurochirurgie kommen mögliche
Organspender somit nur selten vor, so dass hÀufig beim Klinikpersonal
wenig Erfahrung mit dem Organspendeprozess besteht und der
UnterstĂŒtzungsbedarf besonders hoch ist. Andererseits zeigen aktuelle
Analysen, dass die Gesamtzahl der Verstorbenen mit schwerer
HirnschÀdigung in diesen Kliniken in der Summe höher liegt, als in
den anderen Krankenhauskategorien. FĂŒr den Medizinischen Vorstand der
DSO ist das ein Zeichen dafĂŒr, dass in diesen KrankenhĂ€usern ein
Potenzial fĂŒr mehr Organspenden existiert. Dies belege auch die
aktuelle Entwicklung des laufenden Jahres, die insbesondere eine
Zunahme der organspendebezogenen Kontakte (+ 13 Prozent) in den
Kliniken ohne Neurochirurgie aufzeige. FĂŒr die DSO ist das ein
Hinweis darauf, dass die intensiven BemĂŒhungen der Kliniken, mit
einer geringen Erfahrung im Organspendeprozess, aktiv aufgenommen
werden und bereits erste positive Ergebnisse zeigen.
Verfahrensanweisungen treten heute in Kraft
Im Sinne der Transparenz und optimalen UnterstĂŒtzung der
EntnahmekrankenhÀuser treten heute die Verfahrensanweisungen in
Kraft, die die DSO gemeinsam mit dem Bundesfachbeirat der DSO zu den
wesentlichen Schritten des Organspendeprozesses im Auftrag des
Gesetzgebers erarbeitet hat. Ziel der Verfahrensanweisungen ist, die
verschiedenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten
klar zu strukturieren und so Sicherheit und Transparenz in den
AblÀufen zu gewÀhrleisten. Gleichzeitig werden die vielfÀltigen
UnterstĂŒtzungsangebote dargestellt, welche die DSO in den einzelnen
Schritten des Organspendeprozesses anbietet. Diese Angebote reichen
von einer allgemeinen Krankenhausbetreuung und Beratung bis zur
konkreten UnterstĂŒtzung im Organspendeprozess. Dazu gehören zum
Beispiel auch die KlÀrung der medizinischen und juristischen
Voraussetzungen einer Organspende, die Beratung und UnterstĂŒtzung bei
den organprotektiven IntensivmaĂnahmen nach festgestelltem Tod und
die Beauftragung der umfassenden Labordiagnostik. "Mit Hilfe der
Verfahrensanweisungen soll es gelingen, die vorhandenen Möglichkeiten
der Organspende vollstÀndig wahrzunehmen, um so möglichst viele
Patienten auf den Wartelisten mit lebenswichtigen Organen zu
versorgen und gleichzeitig die gesundheitlichen Risiken fĂŒr die
OrganempfÀnger so gering wie möglich zu halten", erlÀutert der
Medizinische Vorstand Rahmel.
Insgesamt stehe die Transplantationsmedizin in Deutschland immer
noch vor groĂen Herausforderungen, so die beiden DSO-VorstĂ€nde Rahmel
und Biet mit Blick auf die notwendige Aufarbeitung der Manipulationen
an Kliniken sowie die Diskussion um die Richtlinien zur
Organvermittlung und die damit verbundene Verteilungsgerechtigkeit.
Aber man sehe auch eine Bevölkerung, die sich mit ĂŒber 70 Prozent fĂŒr
die Organspende ausspreche sowie das unermĂŒdliche Engagement der
vielen Transplantationsbeauftragten, DSO-Koordinatoren und
Entnahmechirurgen. "Es liegt an uns allen, auf Basis des Gesetzes und
unter sorgfĂ€ltiger Einhaltung aller Richtlinien, die Strukturen fĂŒr
ein funktionierendes Organspende- und Transplantationssystem in
Deutschland zu verbessern und gemeinsam umzusetzen - im Sinne der
Organspender und im Interesse der Patienten auf den Wartelisten",
bekrÀftigt Rahmel.
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