(ots) - Erste Stellungnahme von VW zur
Schadensersatzklage eines Aktionärs liegt vor - VW beantragt
Fristverlängerung zur Klageerwiderung bis zum 30.04.2016 -
Klägervertreter gehen von Verschleppungstaktik aus
Der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte liegt eine erste
Stellungnahme der Volkswagen AG auf eine Anfang Oktober eingereichte
Schadensersatzklage eines Aktionärs vor dem Landgericht Braunschweig
vor. Auf neun Seiten findet sich nichts Erhellendes zum Sachverhalt,
dafür aber ein ungewöhnlicher Antrag, der hellhörig macht und neues
Ungemach für die ohnehin gebeutelten VW-Aktionäre birgt:
VW beantragt eine Fristverlängerung bis zum 30.04.2016 für die
Klageerwiderung und die Stellungnahme auf die Musterverfahrensanträge
nach KapMuG!
Aus Sicht der mzs Rechtsanwälte verfolgt VW damit das Ziel einer
Verfahrensverschleppung. Dr. Thomas Meschede, der als Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht das Klageverfahren betreut, zeigt hierfür
kein Verständnis: "Die entscheidungserheblichen Fakten zur
Abgasmanipulation an Millionen von Diesel-PKW liegen seit Wochen auf
dem Tisch. Für eine Stellungnahmefrist von insgesamt mehr als 6
Monaten besteht sachlich überhaupt kein Anlass. Offensichtlich geht
es der Volkswagen AG lediglich darum, das Verfahren in die Länge zu
ziehen, auch um geschädigten Aktionären die Rechtsdurchsetzung zu
erschweren."
Befürchtung: Kurze Verjährungsfrist verhindert Teilnahme am
Musterverfahren
mzs Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte des Klägers gehen
davon aus, dass das Gericht die durchscheinende Taktik von Volkswagen
erkennt und dass eine Fristverlängerung abgelehnt oder allenfalls
deutlich kürzer als beantragt zugebilligt wird. Dr. Meschede: "Eine
zügige Entscheidung über die Zulässigkeit der gestellten
Musterverfahrensanträge ist insbesondere deshalb wichtig, weil für
viele VW-Aktionäre eine kurze Verjährungsfrist von einem Jahr bis zum
17.09.2016 läuft. Die - kostengünstige - Möglichkeit der Teilnahme am
Musterverfahren durch bloße Anmeldung ist Aktionären aber erst dann
möglich, wenn das Oberlandesgericht Braunschweig das Musterverfahren
im öffentlichen Klageregister bekannt gemacht hat."
Sollte sich das Verfahren in die Länge ziehen, wird diese
Bekanntmachung unter Umständen nicht vor September 2016 erfolgen. Den
geschädigten Aktionären wäre dann die Möglichkeit der Anmeldung ihrer
Ansprüche auf kurzem Weg genommen.
Über die mzs Rechtsanwälte GbR
mzs Rechtsanwälte ist eine mittelständische Fachkanzlei für Bank-
und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Düsseldorf. Im Jahr 1954 von
Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit
2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin
Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils
LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und
Vertriebe. Sie ist damit eine der größten Fachkanzleien für Bank- und
Kapitalmarktrecht in Deutschland.
Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter
www.mzs-recht.de.
Ãœber aktuelle finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei
auch in ihrem Blog unter www.finanzmarkt-recht.de.
Pressekontakt:
Barbara Stromberg
// Presse- und Textagentur Textorama
// Am Scheitenweg 6
// 40589 Düsseldorf
// 0211/98397414
// www.textorama.de