(ots) - Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von
wettbewerbsorientiertem Ansatz
Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom heutigen
Donnerstag zum Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von
Telekommunikationsendgeräten wird der Praxis des Zwangsrouters
endlich ein Ende gesetzt. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter Andreas Lämmel:
"Verbraucherinnen und Verbraucher hatten bislang häufig keine
Möglichkeit, den von Ihnen verwendeten Router frei zu wählen.
Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir diese Praxis ab.
Netzbetreiber müssen ihren Kunden zukünftig die freie Endgerätewahl
ermöglichen, und zwar nicht nur bei Routern, sondern bspw. auch bei
Kabelmodems. Zudem müssen die Netzbetreiber bei Vertragsschluss
explizit auf diese Möglichkeit hinweisen und den Herstellern von
TK-Endgeräten die notwendigen Schnittstelleninformationen zur
Verfügung stellen, die diese für ein eigenes, wettbewerbliches
Angebot benötigen.
Die Entscheidung unterstreicht den hohen Stellenwert, den die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Sicherstellung der Endgerätefreiheit
einräumt. Mit gutem Grund: Denn das erweiterte Angebot von
TK-Endgeräten auf dem Markt wird zu einem verstärkten
Wettbewerbsdruck führen, bei dem sich die besten Produkte durchsetzen
werden. Dies wirkt auch der Gefahr flächendeckender
Sicherheitslücken, wie kürzlich bei einem namhaften
Kabelnetzbetreiber festgestellt, entgegen. Verbraucher- und
Datenschutz steigen dadurch quasi automatisch. Wir alle können mit
dieser Entscheidung also sehr zufrieden sein."
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