(ots) - Kommunen und Gesellschaften in kommunaler Hand
stehen vor einem grundlegenden Strukturwandel. Bislang verlässliche
Einnahmequellen von Stadtwerken versiegen zunehmend, auch Sparkassen
weisen u.a. aufgrund der Niedrigzinsphase kleinere Gewinne aus. Trotz
des hohen Steueraufkommens stehen Kommunen vor einem teils
gravierenden Investitionsstau und vielen Gemeinden fehlt das Geld für
Basisaufgaben. Die Versorgung von Flüchtlingen schmälert den
finanziellen Spielraum der Städte und Kommunen zusätzlich. Vor diesem
Hintergrund werden Ansätze, der hohen Verschuldung Herr zu werden wie
durch einen kommunalen Schutzschirm (Hessen) oder einer
Schuldenbremse, zunehmend in Frage gestellt.
"Diese Entwicklungen werden mittelfristig zu Veränderungsprozessen
führen, wie die Zentralisierung von Energieversorgern oder der
Schließung von Krankenhäusern", prognostiziert Dr. Christoph Niering,
VID-Vorsitzender im Pressegespräch auf dem Insolvenzverwalterkongress
in Berlin.
"Würde man diese Entwicklungen rechtzeitig angehen, könnte man
etwaigen größeren Schäden vorbeugen", so Niering. Doch derzeit
scheinen weder der politische Wille für einen Diskurs darüber noch
konkrete Ansätze ausreichend zu sein. Bereits die Insolvenz der
Stadtwerke Gera zeigt, dass die Ausgründung städtischer Aktivitäten
zur Folge haben kann, dass öffentliche Aufgaben nicht mehr getätigt
werden können. Zudem ist man Regeln der Marktwirtschaft unterworfen
während die Bereiche, in denen Kommunen häufig aktiv sind, selten
rentabel sind (z.B. Schwimmbäder).
"Als besondere Herausforderung bei der Insolvenz von kommunalen
Gesellschaften sehe ich das Europäische Beihilferecht, weil die
Kommune ihrer insolventen Tochter wohlmöglich nicht zur Hilfe kommen
darf, selbst wenn sie dazu finanziell in der Lage wäre", so Niering.
Beispiele hierfür sind etwa die Insolvenzen deutscher
Regionalflughäfen, des Nürburgrings oder die Wohnbaugesellschaft der
Stadt Singen. Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
kommunaler Betriebe werden durch Artikel 108 AEUV beschränkt. Diese
Regelung macht auch nicht vor kommunalen Aktivitäten Halt, die im
Allgemeinen als sogenannte "Daseinsvorsorge" zum Kern kommunaler
Aufgaben gehören.
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Tobias Pechmann
Pressereferent
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