PresseKat - DDV: vzbv Umfrage zum Datenschutz bestätigt den mündigen Verbraucher

DDV: vzbv Umfrage zum Datenschutz bestätigt den mündigen Verbraucher

ID: 1285706

(ots) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) hat am 4. November eine Umfrage zum Thema "Datenschutz"
veröffentlicht. Mehr als die Hälfte der Befragten geben an, dass sie
bereit wären, für Internetdienste wie soziale Netzwerke oder
E-Mail-Dienste - die bisher kostenfrei sind - Geld zu bezahlen, wenn
sie höchsten Datenschutz und Werbefreiheit böten. Der DDV sieht vor
dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum Thema "Adblocker" in
diesen Befragungsergebnissen eine Bestätigung des Leitbilds des
mündigen Verbrauchers. Zudem belegen die Ergebnisse aus Sicht des
DDV, dass Marktwächter, die den Verbraucher überwachen und
bevormunden, unangebracht und überflüssig sind.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereit, für Datenschutz zu
zahlen: Für Internetdienste wie soziale Netzwerke oder
E-Mail-Dienste, die bisher kostenfrei sind, würde mehr als die Hälfte
(51 Prozent) bezahlen, wenn sie höchsten Datenschutz und
Werbefreiheit böten. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von TNS
Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum
Thema "Adblocker" - also Software, die dafür sorgt, dass Werbung auf
besuchten Webseiten unterdrückt wird - sieht der DDV in den jüngsten
Befragungsergebnissen eine Bestätigung des mündigen Verbrauchers, der
selbstbestimmt, eigenverantwortlich und wohl informiert über seine
Handlungen entscheidet.

Dazu DDV-Präsident Patrick Tapp: "Der DDV bekennt sich zu einer
liberalen, freien Gesellschaft und einem mündigen Verbraucher, der
weiß was er tut und welche Folgen das hat. Die Ergebnisse der von der
Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Befragung zeigen
ganz klar, dass Verbraucher Verantwortung übernehmen. Denn wer
werthaltigen Content erwartet und nutzt, muss auch bereit sein, eine




faire Gegenleistung dafür zu erbringen: entweder, indem er Werbung
zulässt, oder aber, indem er für den Inhalt zahlt." Auch zeigen die
Ergebnisse, dass die vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) unter Heiko Maas eingeführten Marktwächter
in Deutschland nicht benötigt werden.

Tapp weiter: "Verbraucherschützer nutzen jede Gelegenheit, um
Konsumenten ihre Mündigkeit abzusprechen. Die Studie ist ein
wertvoller Beitrag und Beleg dafür, dass wir keine
Überwachungsmechanismen wie Marktwächter in Deutschland benötigen.
Verbraucher handeln wohl durchdacht, nehmen die Dinge selbst in die
Hand und wählen als Konsument klug aus den vorhanden Angeboten."

2005 hat der EuGH mit der Abkehr vom Leitbild eines
schutzwürdigen, unkritischen Verbrauchers das Leitbild des "mündigen
Verbrauchers" geprägt. Danach ist bei Bewertungen abzustellen auf
einen Verbraucher, der wohl informiert und frei entscheidet und sich
über die Konsequenzen seines Handelns stets bewusst ist. Eine Abkehr
von diesem Leitbild lehnt der DDV ab, führt es doch zwangsläufig zu
einer Bevormundung des Verbrauchers, im Zweifel durch den Staat.



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Datum: 06.11.2015 - 10:00 Uhr
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