(ots) - Zur heutigen Entscheidung des Deutschen
Bundestages, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu
verbieten, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich
Montgomery: "Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich
klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen
Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den
Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den
Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der
Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine
Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist. Eine
gute Nachricht ist es auch, dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen
Sterbehilfe, also sogenannten Sterbehilfevereinen, nun endlich einen
Riegel vorgeschoben hat. Die Neuregelung wird nicht dazu führen,
Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des
Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet wurde. Nach eingehender
inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine
Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. Besonders
wichtig ist, dass die Sterbehilfedebatte der vergangenen Monate mit
dazu beigetragen hat, den Blick der Menschen auf die vielfältigen
Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit zu schärfen.
Damit haben wir viel erreicht."
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