(ots) - Der ehemalige
Vorstandsvorsitzende für 74 Tage der inzwischen insolventen Solar
Millennium AG, Erlangen verliert durch 3 Instanzen den
Schadensersatzprozess gegen den Solar Millennium-Mitbegründer Hannes
Kuhn.
Prof. Dr. Utz Claassen hat den Mitbegründer der Solar Millennium
AG, Hannes Kuhn, auf Schadenersatz vor kalifornischen Gerichten
verklagt, der nach seinen Angaben mindestens $ 265 Mio. betragen
sollte. Diese Klage ist nunmehr vom Supreme Court auch
letztinstanzlich als unzulässig abgewiesen worden. Das Urteil ist
damit rechtskräftig.
Die internationale Rechtsanwaltsgesellschaft Orrick, Herrington &
Sutcliffe LLP ist seit 2012 mit der umfassenden anwaltschaftlichen
Vertretung Kuhns betraut. Das Büro in San Francisco hat die
gerichtliche Vertretung übernommen, die vom Münchener Büro
mitkoordiniert wurde.
Die Entscheidung des Supreme Courts bestätigt die
Rechtsauffassung, die Hannes Kuhn von Beginn an vertreten hat. Ebenso
damit die Urteile der beiden Vorinstanzen, die ebenfalls Claassens
Klage als unzulässig abwiesen.
Dr. Jörg Ritter, Partner von Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP in
München, dazu: "Die durch Claassen erhobene unzulässige Klage
erscheint mutwillig. Das Kapitel angeblicher Schadenersatzansprüche
in Millionenhöhe gegen unseren Mandanten ist hiermit beendet."
Claassen wurde bei dem Rechtsstreit durch alle Instanzen von der
US-Kanzlei Mayer & Brown LLP vertreten.
Ãœber Orrick:
Orrick ist eine weltweit führende Rechtsanwaltssozietät in der
Beratung deutscher und ausländischer Mandanten im Bereich Energie und
Infrastruktur, Financial Services und Technologie. Mit einer 150
jährigen Geschichte verfügt die Sozietät über 24 Büros in allen
Schlüsselmärkten der Vereinigten Staaten, Europas und Asiens. Der
Recorder hat Orrick zum California Litigation Department des Jahres
2013 gekürt und der American Lawyer hat Orrick zum Finalisten für das
IP Department des Jahres gewählt. Chambers Global nennt Teams der
Sozietät in 43 Tätigkeitsgebieten, die sowohl Transaktionen als auch
Litigation betreffen, zu den Führenden und erkennt weltweit 86 Orrick
Anwälte als führend an. Der American Lawyer hat kürzlich Orrick's
starke Kanzleikultur in Bezug auf ausgezeichneten Mandantenservice,
Mentoring, Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung anerkannt
und die Kanzlei in ihre 10-Year A-List aufgenommen.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Moritz Hunzinger
Wielandstraße 3
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