Wie den Anlegern der S.C.I. Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich im Schreiben der Treuhänderin vom 19.10.2015 mitgeteilt wurde, wurde der Verkauf der Fondsimmobilie zwischenzeitlich abgeschlossen – das für die Anleger bestehende Haftungsrisiko konnte dadurch jedoch nicht endgültig abgewendet werden.
(firmenpresse) - Wie den Anlegern der S.C.I. Vierte IFF geschlossener Immobilienfonds für Frankreich im Schreiben der Treuhänderin vom 19.10.2015 mitgeteilt wurde, wurde der Verkauf der Fondsimmobilie zwischenzeitlich abgeschlossen – das für die Anleger bestehende Haftungsrisiko konnte dadurch jedoch nicht endgültig abgewendet werden.
Fondsimmobilie wurde verkauft
Nach Aussage der Fondsgeschäftsführung sind die Übertragung der Immobilie, die Zahlung des Kaufpreises sowie die Ablösung der Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft planmäßig am 30. Juli 2015 erfolgt.
Hierbei wurde nach Aussage der Fondsgeschäftsführung unter anderem eine Vereinbarung mit der finanzierenden HSH Nordbank AG getroffen, in welcher sich diese verpflichtet auf die Inanspruchnahme einer persönlichen Haftung der Gesellschafter zu verzichten. Im Gegenzug wurden die Ansprüche aus der Klage gegen Bird & Bird LLP bis zur Höhe der noch offenen Forderung der Bank an die HSH Nordbank abgetreten.
Keine weiteren Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals zu erwarten
Im Umkehrschluss bedeutet diese Sachlage jedoch auch, dass die Gesellschafter keine Rückzahlungen ihres eingesetzten Kommanditkapitals zu erwarten haben und sich mit dessen Verlust abfinden werden müssen.
Haftungsrisiko der Kommanditisten nicht vollständig ausgeschlossen
Zudem stellt sich, wie auch im Schreiben der Fondsgeschäftsführung eingeräumt wird, die Frage, ob die Insolvenz der Fondsgesellschaft bis zur planmäßigen Liquidation vermieden werden kann. In diesem Fall könnte der Verkauf der Immobilie von einem Insolvenzgericht rückabgewickelt werden. In diesem Zusammenhang besteht das grundsätzliche Risiko, dass außerplanmäßige Aufwendungen und Aufwendungen aus der Abwicklung der Wölbern Gruppe das für die Liquidation der Fondsgesellschaft bereitgestellte Budget überschreiten. Da die noch offenen Ansprüche aus der Klage gegen die Bird & Bird LLP möglicherweise erst in einigen Jahren realisiert werden können, besteht das Insolvenzrisiko der Fondsgesellschaft weiterhin fort. Die Konsequenz ist, dass noch immer die Gefahr einer persönlichen Haftung der Gesellschafter durch einen Insolvenzverwalter im Raum steht.
Was können betroffene Anleger tun?
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss.
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurde ein Großteil der Wölbern Frankreich 04 - Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.Â
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Betroffene Anleger von problematischen Wölbern Fonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.