PresseKat - Pflege auf Polnisch: So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft (FOTO)

Pflege auf Polnisch: So beschäftigen Familien legal eine ausländische Pflegekraft (FOTO)

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(ots) -
Immer mehr ältere Menschen leben alleine Zuhause. Ganz ohne Hilfe
kommen viele aber nicht zurecht - sei es im Haushalt oder bei der
Pflege. Wohnen die eigenen Kinder weit weg oder haben keine Zeit, ist
externe Unterstützung gefragt - oft von einer Pflege- oder
Haushaltshilfe aus Osteuropa. Schwarzarbeit ist weit verbreitet.
Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Hilfskräfte legal zu beschäftigen.
Tipps dazu gibt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche
Krankenversicherung.

Die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland steigt
ständig. Ausländische Pflegekräfte werden dringend gesucht - gerade
für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Zuhause als bezahlbare Alternative
zum Heim. Etwa 20 Prozent aller in Deutschland arbeitenden
ausländischen Pflegekräfte kommen aus Polen. 2013 waren 76.000
Personen mit polnischen Wurzeln in Pflegeberufen in Deutschland
beschäftigt, davon 93 Prozent Frauen. Das hat eine Untersuchung des
Statistischen Bundesamtes ergeben. Möglich ist dies durch die
Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU: Familien mit hilfs- oder
pflegebedürftigen Senioren dürfen sich selbst und ohne Erlaubnis der
Arbeitsagentur um eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft aus den
osteuropäischen EU-Ländern kümmern.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel sind die ausländischen Hilfen in Deutschland nicht
als Pflegekräfte anerkannt. "Damit übernimmt die gesetzliche
Pflegeversicherung ihre Leistungen nicht", erläutert der DKV
Pflegeexperte Alexander Winkler. Anders sieht es bei einigen privaten
Pflegezusatzversicherungen aus: Wer ein Pflegetagegeld versichert
hat, erhält die Leistungen im Pflegefall zur freien Verfügung. Das
heißt: Der Betroffene kann selbst entscheiden, wofür er das Geld
verwendet. Er kann davon auch eine Hilfskraft bezahlen.




Hilfe vom Profi: Für die Vermittlung eine gute Agentur suchen

Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Agenturen,
die legal Hilfskräfte aus Osteuropa vermitteln. Sie stellen den
Kontakt zu Entsendefirmen im Ausland her. "Den Vertrag über die
Pflegedienstleistung dürfen deutsche Familien nur mit der jeweiligen
Entsendefirma im Ausland schließen. Pflegerinnen, die bei diesen
Unternehmen angestellt sind, unterliegen deren Weisungsrecht, nicht
dem der Familie", erklärt Alexander Winkler. Bei diesem Verfahren
muss die Bundesarbeitsagentur eine sogenannte "Verleiherlaubnis"
ausstellen. Die Hilfskraft wiederum muss eine Bescheinigung des
ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen. Es gelten die
deutschen Gesetze für Arbeitszeit, Ruhezeit und Urlaub. Bei der
Auswahl der Vermittlungsagentur sollten Familien nicht nur auf die
Kosten achten - auch beim Leistungsspektrum der Vermittler gibt es
Unterschiede. Hilfreich ist in jedem Fall, neben der Beratung durch
die Agentur zusätzlich einen unabhängigen Experten zurate zu ziehen.

Für stundenweise Pflege eine selbstständige Kraft buchen

Eine weitere Möglichkeit ist es, mit Hilfe einer Agentur eine
selbstständige Hilfskraft zu buchen. Diese hat in Deutschland - oder
auch zum Beispiel in Polen - ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die
Familie schließt mit der Betreuungskraft dann einen
Dienstleistungsvertrag ab. Bei dieser Variante besteht allerdings die
Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet: Die
Rentenversicherung kann die potenziell Selbstständige prüfen und -
auch rückwirkend - als Angestellte einstufen. Die Familie gilt dann
als Arbeitgeber und muss unter Umständen Sozialversicherungsbeiträge
nachzahlen. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld oder eine
Anzeige. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Familien
einiges beachten: "Die Betreuungskraft kann nur dann als
Selbstständige arbeiten, wenn sie nicht die ganze Zeit bei einem
Pflegebedürftigen verbringt, sondern nur stundenweise aushilft und
mehrere Arbeitgeber hat", so der Hinweis des DKV Pflegeexperten. Er
rät: "Wichtig ist, sich von der selbstständigen Pflegekraft
entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und diese zur eigenen
Sicherheit zu kopieren." Der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit
kann übrigens auch aufkommen, wenn die Betreuungskraft bei der
Familie freie Kost und Logis bekommt.

Pflegekraft selbst einstellen

Familien können natürlich auch selbst Arbeitgeber der
Betreuungskraft werden. Dazu müssen sie im Vorfeld einiges regeln:
"Arbeitgeber müssen Haushalts- oder Pflegehilfen bei der gesetzlichen
Sozialversicherung anmelden. Sie umfasst die Kranken-, Pflege-,
Renten- und Arbeitslosen- sowie die Unfallversicherung. Zudem müssen
sie die anfallende Lohnsteuer abführen", erläutert Alexander Winkler.
Die Betreuungskraft hat Anspruch auf Urlaub sowie Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall. Weitere Informationen erhalten zukünftige Arbeitgeber
bei der Bundesagentur für Arbeit, zum Beispiel bei der
"Arbeitgeber-Service-Hotline" der Agentur unter 0800 4 5555 20.

Mehr Informationen rund um das Thema Pflege sowie die Ergebnisse
der aktuellen DKV-Pflegestudie finden Sie unter http://ots.de/2Kxja



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Datum: 09.11.2015 - 10:57 Uhr
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