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Institut empfiehlt Ausbau von Benachrichtigungspflichten und Stärkung der unabhängigen Aufsicht über Staats- und Verfassungsschutz

ID: 1286511

(ots) - Angesichts der gewachsenen Bedeutung heimlicher
überwachungsmaßnahmen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung und
intransparenter Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz
fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Transparenz
gegenüber Betroffenen, erweiterte Informationsrechte für die
Öffentlichkeit und eine deutliche Stärkung unabhängiger
Aufsichtsinstanzen.

"Um Menschen, die heimlich überwacht wurden, einen effektiven
Zugang zum Recht zu eröffnen, müssen auch die Geheimdienste dazu
verpflichtet werden, Betroffene regelmäßig nachträglich über die
Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten
zu erteilen", erklärt Eric Töpfer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des
Institutes, anlässlich der Veröffentlichung des Policy Papers
"Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame
Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung".

Ausnahmen hiervon sollten eng und präzise geregelt und durch eine
unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden, die den
Ausschluss des Rechtsweges kompensiert. "Grundsätzlich hat jeder
Mensch das Recht auf wirksame Beschwerde gegen mutmaßliche
Verletzungen seiner Menschenrechte - das gilt auch bei verdeckten
Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre und vertrauliche
Kommunikation, zum Beispiel durch Telekommunikationsüberwachung,
'große Lauschangriffe', den Einsatz von V-Leuten oder intransparente
Datenverarbeitung. Entsprechend muss Betroffenen der Rechtsweg offen
stehen, indem sie nachträglich über ihre Überwachung informiert
werden oder Auskunft über die Speicherung ihrer Daten erhalten", so
Töpfer weiter.

Das Policy Paper zeigt auf, dass die deutschen Geheimdienste
aktuell jedoch längst nicht bei jeder Überwachungsmaßnahme
verpflichtet sind zu prüfen, ob sie Betroffene benachrichtigen




müssen, sowie weitreichende Möglichkeiten haben, Auskünfte zu
verweigern. Auch im polizeilichen Bereich fehlt es teilweise an
verfahrenssicheren Vorschriften oder einer präzisen Definition der
Umstände, bei denen auf eine Benachrichtigung verzichtet werden kann.
Zudem bestehen Mängel bei der praktischen Umsetzung existierender
Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen,
Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Institut einen Ausbau der
Benachrichtigungspflichten und Auskunftsrechte sowie eine deutliche
Stärkung der Befugnisse und Mittel unabhängiger Aufsichtsgremien.
Flankiert werden sollten solche Reformen durch eine regelmäßige
Berichterstattung der Sicherheitsbehörden über den Einsatz geheimer
Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit, wie sie bereits
für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung erfolgt, sowie eine
Stärkung von Informationsfreiheitsrechten.

Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das
Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und
Extremismusbekämpfung (Policy Paper Nr. 33)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/sicherheit/



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de


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Datum: 09.11.2015 - 13:38 Uhr
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