AnlageCheck.com: Anleger sollten nicht nur auf die Kosten achten
(firmenpresse) - Â
Frankfurt. Bei vielen Anlegern erfreuen sich Exchange Traded Funds (ETFs) großer Beliebtheit. Die Fonds werden im Normalfall nicht über die emittierende Investmentgesellschaft, sondern über die Börse gehandelt. Eine gute Alternative zu diesen passiv verwalteten Indexfonds sind vergleichbare aktiv gemanagte Fonds. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Fondsvergleichsportals AnlageCheck.
ETFs haben Vorteile bei Kosten und Liquidität
Ein Vorteil von ETFs sind die Kosten für die Anleger. Sie sind in der Regel günstiger als andere Investmentfonds. Die Kostenstruktur ist einfach und übersichtlich. Im Vergleich zu herkömmlichen Fonds fallen für ETFs beim Erwerb von Fondsanteilen keine Ausgabeaufschläge an. Die Verwaltungsgebühr ist durch den Verzicht auf ein aktives Management sehr niedrig. Beim Verkauf von Fondsanteilen an der Börse fällt lediglich die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines ETFs an. Dies senkt die Handelskosten deutlich.
Darüber hinaus sind ETFs sehr transparent, da sie sich aus denselben Aktien wie der jeweils zugehörige Index zusammensetzen. Die Zusammensetzung der Fonds wird permanent an die Gewichtungen innerhalb des Indexes angepasst. Die Papiere können genau wie Aktien permanent an den Börsen gehandelt werden. Anleger können daher schnell und flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren. Da für die ETFs jederzeit Kauf- und Verkaufskurse gestellt werden, können sie auch jederzeit gehandelt werden und garantieren eine hohe Liquidität. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantieren ETFs eine breite Anlagestreuung. So verringert sich das Risiko eines Totalverlustes.
Da die meisten ETFs einem Index folgen, können sie jedoch nicht besser sein als der Durchschnitt. Ein guter Fondsmanager findet dagegen auch überdurchschnittliche Werte. Über den Fondsvergleich von AnlageCheck können die Anwender diese gut gemanagten Fonds dann aus der Vielzahl der Angebote direkt selbst herausfinden und handeln.
"Ein ETF nimmt auch fallende Kurse mit, während ein Fondsmanager hier jedoch flexibel reagieren kann. Gute Fondsmanager sind häufig in der Lage besser zu agieren als eine Maschine, die emotionslos stupide Vorgaben umsetzt", erklärt Volker Hansen, Geschäftsführer der AnlageCheck.com GmbH.
Mehr Möglichkeiten dank aktiv gemanagter Fonds
Eine Analyse ausgewählter namhafter ETFs durch AnlageCheck hat gezeigt, dass die ETFs eben nicht in jedem Fall eine gute Wahl sind. Daher lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich der ETFs untereinander und mit entsprechenden Alternativen unter den gemanagten Fonds. Die Analyse macht deutlich, dass es unter den ETFs erhebliche Qualitätsunterschiede gibt. Von zwölf untersuchten Fonds konnte die Hälfte nur als "unterdurchschnittlich" oder "mangelhaft" bezeichnet werden. Lediglich drei der ETFs konnten durchgängig als überdurchschnittlich bewertet werden. Im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds ihrer Peergroup schneiden viele ETFs deutlich schlechter ab. Lediglich fünf der ETFs schaffen es im Vergleich mit ihrer Peergroup unter die zehn besten, die übrigen liegen allenfalls im vorderen Mittelfeld.
"Anleger sind also gut beraten, wenn sie nicht nur auf die Kosten der ETFs schauen. Wenn sie ETFs mit guten aktiv gemanagten Fonds vergleichen, stellen sie fest, dass die aktiv gemanagten Fonds oft eine bessere Alternative darstellen. Davon können sie bei ihrer Anlage profitieren", erklärt Fondsexperte Hansen.
AnlageCheck ist eine Marke der AnlageCheck.com GmbH. AnlageCheck bietet nicht nur für Einsteiger das optimale Portal, um in den Fondsmarkt einzusteigen. Auch erfahrene Anleger finden auf AnlageCheck.com umfangreiche Fondsprofile, Fondskurse, Charts etc. bis hin zu Videos der Fondsmanager. AnlageCheck.com hilft, den Überblick über 28.000 Fonds zu behalten.
AnlageCheck.com GmbH ? Grüneburgweg 18 ? 60322 Frankfurt am Main ? Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Volker Hansen.
Berufsbezeichnung: Finanzanlagevermittler nach §34f Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Erlaubnis nach § 34f Abs. 1, Satz 1, Nr.1 GewO
Umfang der Erlaubnis: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
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