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Pflege unter Generalverdacht / Landesregierung baut Bürokratie in der Pflege dramatisch aus und schwächt den Datenschutz

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(ots) - "Mit einer umstrittenen Zusatzabfrage stellt der
Landkreis Diepholz alle Pflegedienste unter einen unerträglichen
Generalverdacht und raubt mit unnötiger Bürokratie Zeit, die
eigentlich den Pflegebedürftigen zusteht." Für den niedersächsischen
Landesvorsitzenden des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. Karsten Neumann zeigen sich aktuell die gravierenden
Auswirkungen einer fahrlässigen Entscheidung der Landespolitik. Im
vergangenen Jahr hatte das Land mit einem Zusatz im
Landespflegegesetz die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten
von Kunden ambulanter Pflegedienste, die Leistungen der
Pflegeversicherung erhalten, ermöglicht, sofern die Datenerhebung
ausschließlich auf den Einzelfall und nur bei konkreten
Verdachtsmomenten auf Falschabrechnung gegen einen Dienst beschränkt
ist.

Der Landkreis Diepholz möchte nun alle Pflegedienste vor Ort
verpflichten, mindestens quartalsweise alle Leistungen für jeden
einzelnen Pflegebedürftigen nachzuweisen, obwohl entsprechende
Übersichten bereits für die Pflegekassen und für die
Pflegedokumentation erstellt werden und der Landesrechnungshof schon
heute die Angaben der Dienste laut Gesetz überprüfen kann. "Die
ambulanten Pflegedienste haben keine Zeit, unnütze Nachweise
auszufüllen, damit ein Landkreis Daten sammeln kann, die ihn
eigentlich nichts angehen und zudem den Pflegekassen bereits
vorliegen", ärgert sich Neumann, der rund 1.100 Pflegedienste und
Einrichtungen in Niedersachsen vertritt. "Wenn die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter hunderte zusätzliche Formblätter ausfüllen müssen,
geht wichtige Zeit für die Pflege und Betreuung verloren."

Der Verband fürchtet nun, dass diese Datensammelwut der Anfang
ist. "Hier manifestiert sich massives Misstrauen gegenüber den
Pflegediensten", so Neumann. Die Pflege brauche Wertschätzung, Zeit




und zusätzliches Personal aber keine neuen bürokratischen Vorgaben.
"Bundesweit arbeiten Politik und Verbände gemeinsam an Entlastungen
durch eine effizientere Pflegedokumentation und hier führt ein
Landkreis sinnlose Abfragen ein, die jede Menge Zeit kosten".

Der bpa wird über die Praktik aufklären und sich zusammen mit den
Pflegebedürftigen und den Diensten der Region für eine Rücknahme
dieser rechtlich äußerst fragwürdigen Praxis einsetzen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon fast
1.100 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678, www.bpa.de


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Datum: 09.11.2015 - 15:27 Uhr
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